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12 VwVollzG - Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz

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Buch XII – Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz (VwVollzG)


📌 Titel I – Allgemeine Vorschriften

§1 Zweck des Gesetzes

Abs. 1 Dieses Gesetz regelt alle Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung zur Gefahrenabwehr, Vollstreckung von Verwaltungsakten sowie Ordnungsmaßnahmen außerhalb des Strafrechts.

Abs. 2 Ziel ist die schnelle und effektive Durchsetzung staatlicher Anordnungen.


§2 Geltungsbereich

Abs. 1 Dieses Gesetz gilt für alle Verwaltungsbehörden des Staates Jackson County sowie für alle Personen, gegen die Verwaltungsmaßnahmen oder Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Abs. 2 Es findet insbesondere Anwendung auf Maßnahmen der Verwaltungsbehörden, des Department of Justice (DoJ) sowie der Jackson County State Police (JCSP), soweit diese im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung oder Amtshilfe tätig werden.


§3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Alle Maßnahmen müssen:

  • geeignet
  • erforderlich
  • angemessen

sein.


📌 Titel II – Verwaltungsakte

§4 Verwaltungsakt

Ein Verwaltungsakt ist jede hoheitliche Entscheidung einer zuständigen Behörde zur Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Rechtswirkung gegenüber einer Person oder Organisation.

Beispiele sind insbesondere:

  • Erteilung oder Entzug einer Lizenz,
  • behördliche Auflagen,
  • Untersagungsverfügungen,
  • Betriebsschließungen.

§5 Sofortvollzug

Diesen Paragraphen würde ich unverändert lassen. Er ist kurz und verständlich.


§6 Rechtsbehelf

Abs. 1 Betroffene können gegen einen Verwaltungsakt einen Rechtsbehelf beim Department of Justice (DoJ) einlegen.

Abs. 2 Der Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt oder durch das Department of Justice angeordnet wird.


📌 Titel III – Platzverweis & Hausrecht

§7 Platzverweis

Maßnahmen des Platzverweises richten sich nach den Vorschriften des Polizeigesetzes (PolG).


§8 Hausrecht staatlicher Einrichtungen

Staatliche Gebäude unterliegen dem Hausrecht der jeweiligen Leitung.


§9 Durchsetzung

Bei Nichtbefolgung darf unmittelbarer Zwang angewendet werden.


📌 Titel IV – Zwangsmaßnahmen der Polizei

§10 Allgemeiner Zwang

Zwangsmittel dürfen nur eingesetzt werden, wenn:

  • rechtliche Grundlage besteht
  • mildere Mittel nicht ausreichen

§11 Zwangsarten

  • körperlicher Zwang
  • technische Hilfsmittel
  • Fahrzeugeinsatz
  • Schusswaffengebrauch

§12 Festsetzung

Personen dürfen vorläufig festgesetzt werden bei:

  • Gefahr
  • Straftatverdacht
  • Fluchtgefahr

📌 Titel V – Durchsuchung & Sicherstellung

§13 Durchsuchung

Durchsuchungen sind zulässig bei:

  • Verdacht einer Straftat
  • Gefahr für die öffentliche Sicherheit
  • Festnahme

§14 Sicherstellung

Gegenstände dürfen sichergestellt werden bei:

  • Gefahr
  • illegalem Besitz
  • Beweiszwecken

§15 Beschlagnahme

Beschlagnahmen erfolgen bei:

  • Straftaten
  • gerichtlicher Anordnung
  • Gefahr im Verzug

📌 Titel VI – Lizenzen & Erlaubnisse

§16 Erteilung

Lizenzen werden durch Verwaltungsbehörden erteilt.


§17 Entzug

Lizenzen können entzogen werden bei:

  • Gesetzesverstößen
  • Missbrauch
  • Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

§18 Sperrung

Bei Gefahr kann eine sofortige Sperrung erfolgen.


📌 Titel VII – Bußgeldverfahren

§19 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten und sonstige verwaltungsrechtliche Verstöße werden nach Maßgabe des Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalogs (SBUK) geahndet.


§20 Sofortbußgeld

Zuständige Behörden können Bußgelder und sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und des Straf- und Bußgeldkatalogs (SBUK) festsetzen.


§21 Einspruch

Gegen verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen kann ein Rechtsbehelf beim Department of Justice (DoJ) eingelegt werden. Der Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt oder durch das DoJ angeordnet wird.


📌 Titel VIII – Vollstreckung

§22 Vollstreckung von Entscheidungen

Alle Verwaltungsakte sind sofort vollstreckbar, sofern keine aufschiebende Wirkung besteht.


§23 Zwangsvollstreckung

Wenn Personen Anordnungen nicht folgen:

  • Erzwingung durch Polizei
  • Sicherstellung von Gegenständen
  • Ingewahrsamnahme

📌 Titel IX – Gefahrenabwehr

§24 Gefahr im Verzug

Liegt vor, wenn:

  • unmittelbare Gefahr besteht
  • schnelles Handeln erforderlich ist

§25 Maßnahmen

Bei Gefahr im Verzug dürfen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.


📌 Titel X – Schlussbestimmungen

§26 Verhältnis zu anderen Gesetzen

Abs. 1 Dieses Gesetz regelt die Durchführung von Verwaltungsmaßnahmen sowie die Vollstreckung von Verwaltungsakten im Staat Jackson County.

Abs. 2 Soweit dieses Gesetz keine besonderen Regelungen enthält, gelten ergänzend die Vorschriften der Verfassung des Staates Jackson County (VSJC), des Behörden- und Beamtengesetzes (BBG), des Polizeigesetzes (PolG), des Strafgesetzbuches (StGB), der Strafprozessordnung (StPO), des Verwaltungsrechts (VWR) sowie der übrigen Gesetze des Jackson County Code (JCC).

Abs. 3 Dieses Gesetz steht im Rang unter der Verfassung des Staates Jackson County (VSJC) und geht behördeninternen Dienstvorschriften vor.


§27 Sanktionsverweis

Verstöße gegen die Vorschriften dieses Gesetzes werden nach Maßgabe des Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK) geahndet. Soweit ein Verstoß zugleich den Tatbestand einer Straftat erfüllt, finden ergänzend die Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) Anwendung.


§28 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung in Kraft.