Buch XI – Strafvollzugs- und Bewährungsgesetz (StVollzG)
📌 Titel I – Allgemeine Vorschriften
§1 Zweck des Strafvollzuges
Abs. 1 Der Strafvollzug dient der sicheren Unterbringung verurteilter Personen sowie der Durchführung von Untersuchungshaft und Bewährung im Staat Jackson County.
Abs. 2 Ziel ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit sowie die Resozialisierung der Gefangenen.
Abs. 3 Die Menschenwürde ist jederzeit zu achten.
§2 Zuständige Behörde
Abs. 1 Für den Strafvollzug, die Untersuchungshaft sowie Bewährungsentscheidungen ist das Department of Justice (DoJ) zuständig.
Abs. 2 Der United States Marshals Service (USMS) unterstützt insbesondere beim Gefangenentransport, der Vorführung vor Gericht sowie der Sicherung justizieller Einrichtungen.
Abs. 3 Die Jackson County State Police (JCSP) leistet Amtshilfe, unterstützt bei Fahndungsmaßnahmen und übernimmt Aufgaben der Eigensicherung oder Unterstützung in besonderen Einsatzlagen.
Abs. 4 Das Jackson County Fire & Rescue (JCFR) ist für die medizinische Versorgung von Gefangenen sowie die rettungsdienstliche Unterstützung im Strafvollzug zuständig.
§3 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für:
- Untersuchungshaft
- Strafhaft
- Bewährung
- Gefangenentransport
- Vollzugsmaßnahmen
📌 Titel II – Aufnahmeverfahren (Intake)
§4 Aufnahme
Gefangene werden nach:
- Haftbefehl
- richterlicher Entscheidung
- rechtskräftigem Urteil
in den Vollzug überstellt.
§5 Intake Procedure
Abs. 1 Bei der Aufnahme in den Strafvollzug sind insbesondere folgende Maßnahmen durchzuführen:
- Identitätsfeststellung,
- Sicherheitsdurchsuchung,
- medizinische Erstkontrolle,
- Registrierung im Vollzugssystem,
- Einstufung in die Sicherheitsstufe.
Abs. 2 Persönliche Gegenstände des Gefangenen sind zu erfassen, soweit erforderlich sicherzustellen und ordnungsgemäß zu verwahren oder nach den geltenden Vorschriften zu behandeln.
Abs. 3 Die Aufnahme ist vollständig zu dokumentieren und der Vollzugsakte beizufügen.
§6 Beschlagnahme
Unzulässige Gegenstände werden eingezogen und dokumentiert.
📌 Titel III – Haftarten
§7 Untersuchungshaft (Pretrial Detention)
Abs. 1 Untersuchungshaft dient ausschließlich der Sicherung eines Strafverfahrens.
Abs. 2 Sie ist keine Strafhaft.
§8 Strafhaft
Strafhaft beginnt mit Rechtskraft des Urteils.
📌 Titel IV – Sicherheitsstufen & Klassifikation
§9 Inmate Classification
Gefangene werden anhand folgender Kriterien eingestuft:
- Schwere der Straftat
- Gewaltpotenzial
- Fluchtgefahr
- Vorstrafen
- Verhalten im Vollzug
§10 Sicherheitsstufen
- Minimum Security: geringe Gefahr, nicht-gewalttätige Täter
- Medium Security: Standardvollzug
- Maximum Security: Gewaltverbrechen, organisierte Kriminalität, hohe Fluchtgefahr
§11 Review System
Die Einstufung kann jederzeit durch das DoJ überprüft und angepasst werden.
📌 Titel V – Rechte der Gefangenen
§12 Grundrechte
Abs. 1 Gefangene behalten Grundrechte, soweit sie nicht eingeschränkt sind.
Abs. 2 Gefangene sind bei ihrer Aufnahme über ihre wesentlichen Rechte und Pflichten im Strafvollzug zu informieren.
§13 Medizinische Versorgung
Versorgung erfolgt durch Jackson County Fire & Rescue.
§14 Rechtsbeistand
Gefangene haben jederzeit Anspruch auf anwaltliche Vertretung.
§15 Beschwerden
Abs. 1 Gefangene können Beschwerden gegen Maßnahmen des Strafvollzugs beim Department of Justice (DoJ) einreichen.
Abs. 2 Beschwerden haben grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, sofern gesetzlich oder durch gerichtliche Entscheidung nichts anderes bestimmt ist.
📌 Titel VI – Pflichten der Gefangenen
§16 Ordnungspflicht
Anweisungen des Vollzugspersonals sind zu befolgen.
§17 Verbote
Verboten sind insbesondere:
- Gewalt
- Fluchtversuche
- Waffen oder illegale Gegenstände
- Beleidigungen / massive Störung des Vollzugs
📌 Titel VII – Programme & Resozialisierung
§18 Prison Work Program
Freiwillige Arbeit im Vollzug, z. B.:
- Reinigung
- Küche
- Instandhaltung
- Werkstatt
§19 Good Conduct Time
Abs. 1 Bei besonders guter Führung und der Einhaltung der Vollzugsordnung kann eine Verkürzung der Haftzeit gewährt werden.
Abs. 2 Über die Gewährung entscheidet das Department of Justice (DoJ) unter Berücksichtigung des Gesamtverhaltens des Gefangenen.
§20 Vorteile
Die Teilnahme an Resozialisierungs- und Beschäftigungsprogrammen kann insbesondere zu folgenden Vorteilen führen:
- erweiterten Vollzugsprivilegien,
- einer besseren Unterbringung innerhalb des Vollzugs,
- der positiven Berücksichtigung bei Entscheidungen über Vollzugslockerungen oder Bewährungsmaßnahmen.
📌 Titel VIII – Besuch & Kommunikation
§21 Besuchsrecht
Besuche sind nach Genehmigung erlaubt.
§22 Einschränkungen
Besuche können aus Sicherheitsgründen eingeschränkt werden.
📌 Titel IX – Disziplinarmaßnahmen
§23 Maßnahmen
- Verwarnung
- Entzug von Privilegien
- Einzelhaft (Isolation)
- Verlust von Good Conduct Time
§24 Administrative Segregation
Vorübergehende Trennung bei:
- Sicherheitsrisiken
- Schutz von Gefangenen
- Ermittlungen
§25 Isolationshaft
Nur bei:
- Gewalt
- Fluchtversuchen
- schweren Sicherheitsverstößen
📌 Titel X – Flucht & Sicherheit
§26 Flucht
Fluchtversuch = eigenständige Straftat nach StGB.
§27 Fluchthilfe
Unterstützung einer Flucht ist strafbar.
§28 Lockdown
Bei Gefahr kann das Gefängnis vollständig gesperrt werden.
§29 Geisellagen
Bei Geiselnahmen gelten Notfallmaßnahmen. Einsatzkräfte dürfen eingreifen.
📌 Titel XI – Bewährung & Entlassung
§30 Probation (Bewährung)
Strafen können zur Bewährung ausgesetzt werden.
§31 Bewährungsauflagen
- Meldepflicht
- Waffenverbot
- Kontaktverbote
- Drogentests
§32 Parole (Vorzeitige Entlassung)
Möglich bei:
- mindestens 50 % Strafverbüßung
- guter Führung
- geringer Rückfallgefahr
§33 Widerruf
Bewährung oder Parole kann widerrufen werden bei:
- neuen Straftaten
- Verstößen gegen Auflagen
- Flucht
§34 Compassionate Release (Härtefall)
Vorzeitige Entlassung bei:
- schweren medizinischen Gründen
- außergewöhnlichen humanitären Umständen
📌 Titel XII – Entlassung
§35 Ordentliche Entlassung
Nach vollständiger Verbüßung der Strafe.
§36 Nachsorge
Optional können Meldepflichten nach Entlassung angeordnet werden.
📌 Titel XIII – Schlussbestimmungen
§37 Verhältnis zu anderen Gesetzen
Abs. 1 Dieses Gesetz regelt den Vollzug von Freiheitsstrafen, Untersuchungshaft sowie Bewährungsmaßnahmen im Staat Jackson County.
Abs. 2 Soweit dieses Gesetz keine besonderen Regelungen enthält, gelten ergänzend die Vorschriften der Verfassung des Staates Jackson County (VSJC), des Strafgesetzbuches (StGB), der Strafprozessordnung (StPO), des Gerichtssystems und der Gerichtsverfassung (GSV), des Behörden- und Beamtengesetzes (BBG) sowie der übrigen Gesetze des Jackson County Code (JCC).
Abs. 3 Dieses Gesetz steht im Rang unter der Verfassung des Staates Jackson County (VSJC) und geht internen Dienstvorschriften der Vollzugsbehörden vor.
§38 Sanktionsverweis
Wie inzwischen in den übrigen Fachgesetzen:
Verstöße gegen die Vorschriften dieses Gesetzes werden nach Maßgabe des Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK) geahndet, soweit dort entsprechende Sanktionen vorgesehen sind. Soweit ein Verstoß zugleich den Tatbestand einer Straftat erfüllt, finden ergänzend die Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) Anwendung.
§39 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung in Kraft.