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09 SBUK - Straf- und Bußgeldkatalog

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Buch IX – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK)


📌Titel I – Allgemeine Grundsätze der Strafzumessung


§1 Zweck

Abs. 1 Dieser Straf- und Bußgeldkatalog regelt die einheitliche Bemessung von Geldstrafen, Hafteinheiten und Nebenfolgen für Straftaten nach dem Jackson County Code.

Abs. 2 Er dient der Gleichbehandlung aller Beschuldigten und gewährleistet eine nachvollziehbare sowie verhältnismäßige Strafzumessung.


§2 Hafteinheiten

Abs. 1 Eine Hafteinheit (HE) entspricht einer Minute Freiheitsentzug.

Abs. 2 Die Gesamtstrafe einer einzelnen Fallakte darf 60 Hafteinheiten nicht überschreiten, sofern Serverregeln oder gerichtliche Sonderentscheidungen nichts Abweichendes bestimmen.

Abs. 3 Mehrere Straftaten werden grundsätzlich zu einer Gesamtstrafe zusammengeführt.


§3 Schweregrade

Jede Straftat wird einer Schwerekategorie zugeordnet.

Kategorie Bezeichnung Richtwert
A Geringfügige Straftat 5–10 HE
B Mittlere Straftat 10–20 HE
C Schwere Straftat 20–35 HE
D Schwerverbrechen 35–50 HE
E Staats- und Kapitaldelikt 50–60 HE

§4 Strafmildernde Umstände

Die Strafe kann insbesondere gemindert werden bei

  • freiwilligem Geständnis,
  • umfassender Kooperation,
  • freiwilliger Herausgabe von Beweismitteln,
  • Schadenswiedergutmachung,
  • freiwilligem Rücktritt von der Tat,
  • erstmaliger Straffälligkeit.

§5 Strafschärfende Umstände

Die Strafe kann insbesondere erhöht werden bei

  • Wiederholungstaten,
  • Fluchtversuch,
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,
  • Einsatz von Waffen,
  • Tatbegehung als organisierte Gruppe,
  • Gefährdung Unbeteiligter,
  • Verletzung oder Tötung anderer Personen,
  • Angriffen auf staatliche Einrichtungen.

§6 Bemessung der Endstrafe

Abs. 1 Ausgangspunkt ist das im Strafkatalog vorgesehene Regelstrafmaß.

Abs. 2 Die ermittelnde Behörde oder das Gericht berücksichtigt sämtliche strafmildernden und strafschärfenden Umstände.

Abs. 3 Die festgesetzte Strafe muss nachvollziehbar begründet werden.

Abs. 4 Das Höchstmaß von 60 Hafteinheiten darf grundsätzlich nicht überschritten werden.


📌Titel II – Verkehrsordnungswidrigkeiten


§20 Allgemeine Grundsätze

Abs. 1 Verstöße gegen das Verkehrsgesetz, die keinen Straftatbestand des Strafgesetzbuches erfüllen, werden nach diesem Katalog als Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet.

Abs. 2 Die Bußgelder dienen der Ahndung leichter bis mittelschwerer Verkehrsverstöße und können, soweit gesetzlich vorgesehen, mit einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis verbunden werden.


§21 Geschwindigkeitsüberschreitungen

Innerhalb geschlossener Ortschaften (50 km/h)

Überschreitung Bußgeld
bis 10 km/h 500 $
11–20 km/h 1.000 $
21–30 km/h 2.500 $
31–40 km/h 5.000 $
41–50 km/h 8.000 $
über 50 km/h 12.000 $

Außerhalb geschlossener Ortschaften

Überschreitung Bußgeld
bis 10 km/h 400 $
11–20 km/h 800 $
21–30 km/h 2.000 $
31–40 km/h 4.000 $
41–50 km/h 6.000 $
über 50 km/h 10.000 $

Highways

Überschreitung Bußgeld
bis 20 km/h 500 $
21–40 km/h 1.500 $
41–60 km/h 4.000 $
61–80 km/h 7.000 $
über 80 km/h 10.000 $

§22 Sonstige Verkehrsordnungswidrigkeiten

Verstoß Bußgeld
Rotlicht missachtet 2.500 $
Stoppschild missachtet 1.500 $
Vorfahrt missachtet 2.000 $
Missachtung von Verkehrszeichen 1.500 $
Missachtung von Matrixanzeigen (VBA) 1.500 $
Unerlaubtes Parken 500 $
Parken im Halteverbot 1.000 $
Parken auf Rettungswegen 3.000 $
Handy während der Fahrt 2.000 $
Nicht angelegter Sicherheitsgurt 500 $
Fahren ohne Licht 1.000 $

§23 Fahrverbot

Abs. 1 Neben dem Bußgeld kann ein Fahrverbot verhängt werden, wenn das Verkehrsgesetz dies vorsieht oder der Verstoß besonders schwer wiegt.


§24 Entzug der Fahrerlaubnis

Abs. 1 Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen des Verkehrsgesetzes oder des Strafgesetzbuches erfüllt sind.


📌Titel III – Straftaten gegen Personen


§100 Körperverletzung

Tatbestand

Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, macht sich der Körperverletzung schuldig.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 5.000–15.000 $
  • Freiheitsstrafe: 10–20 Hafteinheiten

Schweregrad

🟠 Mittlere Straftat

§101 Tötungsdelikte

Tatbestand

(1) Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wird wegen Totschlags oder Mordes bestraft.

(2) Mord liegt insbesondere vor, wenn die Tat aus Heimtücke, niedrigen Beweggründen oder mit besonderer Grausamkeit begangen wird.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 30.000–60.000 $
  • Freiheitsstrafe: 40–60 Hafteinheiten

Schweregrad

🔴 Schwerste Straftat

§102 Freiheitsberaubung

Tatbestand

Wer einen Menschen rechtswidrig seiner Freiheit beraubt oder ihn am Verlassen eines Ortes hindert, macht sich strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 10.000–20.000 $
  • Freiheitsstrafe: 15–30 Hafteinheiten

Schweregrad

🔴 Schwere Straftat

§103 Bedrohung

Tatbestand

Wer einer anderen Person rechtswidrig mit einem Verbrechen oder einer erheblichen Gewalttat droht und dadurch deren Sicherheit beeinträchtigt, macht sich strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 5.000–12.000 $
  • Freiheitsstrafe: 5–15 Hafteinheiten

Schweregrad

🟡 Leichte bis mittlere Straftat


📌Titel IV – Straftaten gegen Eigentum


§200 Diebstahl

Tatbestand

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, macht sich des Diebstahls schuldig.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 5.000–15.000 $
  • Freiheitsstrafe: 10–20 Hafteinheiten

Schweregrad

🟠 Mittlere Straftat


§201 Raub

Tatbestand

Wer einen Diebstahl unter Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begeht, macht sich des Raubes schuldig.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 20.000–40.000 $
  • Freiheitsstrafe: 25–45 Hafteinheiten

Schweregrad

🔴 Schwere Straftat


§202 Sachbeschädigung

Tatbestand

Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt, zerstört oder deren bestimmungsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt, macht sich der Sachbeschädigung schuldig.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 3.000–10.000 $
  • Freiheitsstrafe: 5–15 Hafteinheiten

Schweregrad

🟡 Leichte bis mittlere Straftat


§203 Einbruch

Tatbestand

Wer in ein Gebäude, eine Wohnung, ein befriedetes Besitztum oder sonstige geschützte Räumlichkeiten widerrechtlich eindringt, um dort eine Straftat zu begehen, macht sich des Einbruchs schuldig.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 15.000–30.000 $
  • Freiheitsstrafe: 20–35 Hafteinheiten

Schweregrad

🔴 Schwere Straftat


📌 Titel V – Straftaten gegen den Staat

§300 Widerstand gegen Staatsgewalt

Tatbestand

Wer sich einer rechtmäßigen polizeilichen oder sonstigen hoheitlichen Maßnahme durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt widersetzt oder Amtsträger bei der Durchführung ihrer Diensthandlung aktiv behindert, macht sich strafbar.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 10.000–20.000 $
  • Freiheitsstrafe: 15–30 Hafteinheiten

Schweregrad

🟠 Mittlere bis schwere Straftat


§301 Amtsanmaßung

Tatbestand

Wer sich unbefugt als Beamter oder Angehöriger einer staatlichen Behörde ausgibt oder hoheitliche Befugnisse ausübt, macht sich strafbar.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 10.000–20.000 $
  • Freiheitsstrafe: 10–25 Hafteinheiten

Schweregrad

🟠 Mittlere Straftat


§302 Korruption

Tatbestand

Wer als Amtsträger oder im Zusammenhang mit einer öffentlichen Aufgabe einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt oder einem Amtsträger einen solchen Vorteil gewährt, um eine Diensthandlung zu beeinflussen, macht sich strafbar.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 20.000–40.000 $
  • Freiheitsstrafe: 25–45 Hafteinheiten

Schweregrad

🔴 Schwere Straftat


§304 Staatsgefährdung

Tatbestand

Wer durch sein Verhalten die öffentliche Sicherheit, die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen oder die verfassungsmäßige Ordnung erheblich gefährdet, macht sich strafbar.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 25.000–50.000 $
  • Freiheitsstrafe: 30–50 Hafteinheiten

Schweregrad

🔴 Schwere Straftat


§305 Bruch einer behördlichen Versiegelung

Tatbestand

(1) Wer eine rechtmäßig angeordnete behördliche Versiegelung beschädigt, entfernt oder unbefugt ein versiegeltes Gebäude oder einen versiegelten Bereich betritt, wird bestraft.

(2) Gleiches gilt für denjenigen, der einer anderen Person den unbefugten Zutritt ermöglicht oder die Versiegelung sonst vereitelt.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 15.000–30.000 $
  • Freiheitsstrafe: 15–30 Hafteinheiten

Schweregrad

🟠 Mittlere bis schwere Straftat


§306 Missbrauch und Entwendung staatlichen Eigentums

Tatbestand

(1) Wer staatliches Eigentum unbefugt entwendet, unterschlägt, beschädigt, zerstört oder missbräuchlich verwendet, macht sich strafbar.

(2) Ebenso macht sich strafbar, wer staatliches Eigentum unbefugt an Dritte weitergibt oder zugänglich macht.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 20.000–40.000 $
  • Freiheitsstrafe: 20–40 Hafteinheiten

Schweregrad

🔴 Schwere Straftat


§307 Unbefugter Besitz staatlicher Ausrüstung

Tatbestand

Wer ohne behördliche Berechtigung staatliche Ausrüstung besitzt, führt oder verwendet, macht sich strafbar.

Ausgenommen sind gesetzlich oder behördlich zugelassene Fälle.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 10.000–20.000 $
  • Freiheitsstrafe: 10–20 Hafteinheiten

Schweregrad

🟠 Mittlere Straftat


§308 Missbrauch von Behördenkennzeichen

Tatbestand

Wer unbefugt Kennzeichen, Logos, Uniformen oder Bezeichnungen staatlicher Behörden nutzt, um hoheitliches Handeln vorzutäuschen oder sich oder Dritten einen Vorteil zu verschaffen, macht sich strafbar.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 10.000–25.000 $
  • Freiheitsstrafe: 10–25 Hafteinheiten

Schweregrad

🟠 Mittlere Straftat


§309 Angriff auf staatliche Einrichtungen

Tatbestand

(1) Wer eine staatliche Einrichtung gewaltsam angreift, besetzt, stürmt oder deren ordnungsgemäßen Betrieb erheblich beeinträchtigt, macht sich strafbar.

(2) Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn Schusswaffen oder Sprengmittel eingesetzt werden, Geiseln genommen werden, Personen verletzt oder getötet werden, Beweismittel entwendet oder vernichtet werden oder ein Gefängnisausbruch unterstützt wird.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 40.000–75.000 $
  • Freiheitsstrafe: 45–60 Hafteinheiten

Schweregrad

🔴 Schwerste Straftat


📌 Titel VI – Waffen- und Gefährdungsdelikte

§400 Illegaler Waffenbesitz

Tatbestand

Wer ohne die erforderliche Berechtigung eine verbotene oder erlaubnispflichtige Waffe besitzt, erwirbt, führt oder mit sich führt, macht sich strafbar.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 10.000–20.000 $
  • Freiheitsstrafe: 10–20 Hafteinheiten

Schweregrad

🟠 Mittlere Straftat


§401 Waffenmissbrauch

Tatbestand

Wer eine Schusswaffe oder eine sonstige gefährliche Waffe rechtswidrig oder missbräuchlich verwendet oder dadurch andere Personen gefährdet, macht sich strafbar.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 20.000–35.000 $
  • Freiheitsstrafe: 20–35 Hafteinheiten

Schweregrad

🔴 Schwere Straftat


§402 Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

Tatbestand

Wer durch sein Verhalten vorsätzlich oder grob fahrlässig eine erhebliche Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder bedeutende Sachwerte der Allgemeinheit verursacht, macht sich strafbar.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 15.000–30.000 $
  • Freiheitsstrafe: 15–30 Hafteinheiten

Schweregrad

🟠 Mittlere bis schwere Straftat


§403 Unerlaubter Besitz gefährlicher Stoffe

Tatbestand

(1) Wer ohne behördliche Genehmigung gefährliche Stoffe besitzt, lagert, transportiert oder verwendet, macht sich strafbar.

(2) Als gefährliche Stoffe gelten insbesondere:

  • angereichertes Uran,
  • chemische Kampfstoffe,
  • biologische Gefahrstoffe,
  • Sprengstoffvorprodukte,
  • sonstige Stoffe, deren Besitz oder Verwendung nach den geltenden Gesetzen verboten oder genehmigungspflichtig ist.

(3) Nicht strafbar ist der Besitz solcher Stoffe, wenn dieser aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis oder behördlichen Genehmigung zulässig ist.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 20.000–40.000 $
  • Freiheitsstrafe: 20–40 Hafteinheiten

Schweregrad

🔴 Schwere Straftat


§404 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen

Tatbestand

(1) Wer radioaktive Stoffe unbefugt freisetzt, verarbeitet, transportiert oder verwendet und dadurch Menschen oder die Umwelt gefährdet, macht sich strafbar.

(2) Der bloße Besitz radioaktiver Fässer oder sonstiger radioaktiver Stoffe ist nicht strafbar, sofern dieser nach den geltenden Gesetzen oder Serverregelungen zulässig ist.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 25.000–45.000 $
  • Freiheitsstrafe: 25–45 Hafteinheiten

Schweregrad

🔴 Schwere Straftat


📌 Titel VII – Betäubungsmittel

§500 Besitz illegaler Substanzen

Tatbestand

Wer unerlaubt Betäubungsmittel oder sonstige nach diesem Gesetz verbotene berauschende Substanzen besitzt, verwahrt oder mit sich führt, macht sich strafbar.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 8.000–15.000 $
  • Freiheitsstrafe: 8–15 Hafteinheiten

Schweregrad

🟡 Leichte bis mittlere Straftat


§501 Herstellung und Handel mit Betäubungsmitteln

Tatbestand

Wer Betäubungsmittel oder sonstige verbotene berauschende Substanzen herstellt, verarbeitet, verkauft, ankauft, einführt, ausführt oder in den Verkehr bringt, macht sich strafbar.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 20.000–40.000 $
  • Freiheitsstrafe: 20–40 Hafteinheiten

Schweregrad

🔴 Schwere Straftat


§502 Schmuggel von Betäubungsmitteln

Tatbestand

Wer Betäubungsmittel oder verbotene Substanzen in erheblicher Menge transportiert, schmuggelt oder über Staats- oder Kontrollgrenzen verbringt, macht sich strafbar.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 25.000–45.000 $
  • Freiheitsstrafe: 25–45 Hafteinheiten

Schweregrad

🔴 Schwere Straftat


§504 Unerlaubter Besitz oder Handel mit geschützten Naturgütern

Tatbestand

(1) Wer geschützte Tier- oder Pflanzenarten, deren Teile oder sonstige gesetzlich geschützte Naturgüter unerlaubt besitzt, erwirbt, verkauft, verarbeitet oder handelt, macht sich strafbar.

(2) Hierzu zählen insbesondere:

  • geschützte Schildkröten,
  • Schildkröteneier,
  • geschützte Tierarten,
  • geschützte Pflanzen,
  • sonstige durch Gesetz oder behördliche Anordnung geschützte Naturgüter.

(3) Nicht strafbar ist der Besitz oder Handel, soweit dieser gesetzlich oder behördlich ausdrücklich zugelassen ist.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 15.000–30.000 $
  • Freiheitsstrafe: 15–30 Hafteinheiten

Schweregrad

🟠 Mittlere Straftat


§505 Unerlaubter Besitz gefährlicher Stoffe

Tatbestand

Wer den Straftatbestand des §505 Strafgesetzbuch (Unerlaubter Besitz gefährlicher Stoffe) erfüllt, wird nach diesem Katalog bestraft.

Strafmaß

Geldstrafe: 20.000–40.000 $

Freiheitsstrafe: 20–40 Hafteinheiten

Schweregrad

🔴 Schwere Straftat


§506 Unerlaubter Umgang mit Artefakten

Tatbestand

Wer den Straftatbestand des §506 Strafgesetzbuch (Unerlaubter Umgang mit Artefakten) erfüllt, wird nach diesem Katalog bestraft.

Strafmaß

Geldstrafe: 15.000–35.000 $

Freiheitsstrafe: 15–35 Hafteinheiten

Schweregrad

🟠 Mittelschwere bis schwere Straftat


§505 Illegale Herstellung gefährlicher Stoffe

Tatbestand

Wer ohne behördliche Genehmigung gefährliche chemische, biologische oder sonstige verbotene Stoffe herstellt oder verarbeitet, macht sich strafbar.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

  • Geldstrafe: 25.000–45.000 $
  • Freiheitsstrafe: 25–45 Hafteinheiten

Schweregrad

🔴 Schwere Straftat


📌 Titel VIII – Verkehrsdelikte


§600 Gefährdung des Straßenverkehrs

Tatbestand

Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig oder rücksichtslos handelt und dadurch Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte anderer gefährdet, macht sich strafbar.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

Geldstrafe: 10.000–25.000 $

Freiheitsstrafe: 10–25 Hafteinheiten

Schweregrad

🟠 Mittlere bis schwere Straftat


§601 Trunkenheit oder Fahruntüchtigkeit im Verkehr

Tatbestand

Wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen berauschenden Mitteln fahruntüchtig ist, macht sich strafbar.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

Geldstrafe: 8.000–20.000 $

Freiheitsstrafe: 8–20 Hafteinheiten

Schweregrad

🟠 Mittlere Straftat


§602 Flucht vor Polizeikräften

Tatbestand

(1) Wer sich einer rechtmäßigen Anhaltung, Kontrolle oder Festnahme durch Flucht oder aktiven Widerstand entzieht, macht sich strafbar.

(2) Erfolgt die Flucht unter Gefährdung anderer Personen oder unter Nutzung eines Fahrzeugs, kann die Strafe erhöht werden.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

Geldstrafe: 15.000–30.000 $

Freiheitsstrafe: 15–35 Hafteinheiten

Schweregrad

🔴 Schwere Straftat


§603 Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis

Tatbestand

Wer ein Kraftfahrzeug, Luftfahrzeug oder Wasserfahrzeug ohne die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis führt, macht sich strafbar.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

Geldstrafe: 5.000–12.000 $

Freiheitsstrafe: 5–10 Hafteinheiten

Schweregrad

🟡 Leichte Straftat


§604 Verbotenes Kraftfahrzeugrennen

Tatbestand

Wer ein nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen veranstaltet, daran teilnimmt oder mit nicht angepasster Geschwindigkeit fährt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, macht sich strafbar.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

Geldstrafe: 15.000–30.000 $

Freiheitsstrafe: 15–30 Hafteinheiten

Schweregrad

🟠 Mittlere bis schwere Straftat


§605 Gefährlicher Eingriff in den Verkehr

Tatbestand

Wer Anlagen oder Fahrzeuge des Straßen-, Luft- oder Schiffsverkehrs beschädigt, Hindernisse bereitet oder auf andere Weise vorsätzlich in den Verkehr eingreift und dadurch Menschen oder bedeutende Sachwerte gefährdet, macht sich strafbar.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

Geldstrafe: 20.000–40.000 $

Freiheitsstrafe: 20–40 Hafteinheiten

Schweregrad

🔴 Schwere Straftat


§606 Missachtung polizeilicher Verkehrsanordnungen

Tatbestand

(1) Wer einer rechtmäßigen Anweisung eines Polizeibeamten zur Regelung oder Kontrolle des Verkehrs vorsätzlich nicht Folge leistet, macht sich strafbar.

(2) Dies gilt insbesondere beim:

Durchbrechen einer polizeilichen Straßensperre,

Umfahren oder Ignorieren eines Checkpoints,

Missachten einer polizeilich eingerichteten Sperrzone,

Umfahren von Verkehrsleitmaßnahmen,

vorsätzlichen Nichtbefolgen sonstiger polizeilicher Verkehrsanordnungen.

(3) Erfolgt die Tat unter Gefährdung anderer Personen oder führt sie zu einer Verfolgungsfahrt, kann die Strafe erhöht werden.

Der Versuch ist strafbar.

Strafmaß

Geldstrafe: 8.000–20.000 $

Freiheitsstrafe: 8–20 Hafteinheiten

Schweregrad

🟠 Mittlere Straftat


📌 Titel VIII – Allgemeine Strafvorschriften


§900 Versuch

Tatbestand

(1) Wer nach seiner Vorstellung unmittelbar zur Begehung einer Straftat ansetzt, diese jedoch nicht vollendet, macht sich strafbar, sofern der Versuch gesetzlich vorgesehen ist.

(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat.

Strafmaß

Freiheitsstrafe: bis zu 50 % des Strafrahmens der Haupttat

Geldstrafe: bis zu 50 % des Strafrahmens der Haupttat

Schweregrad

⚖️ Ergänzende Vorschrift


§901 Beihilfe und Anstiftung

Tatbestand

(1) Wer vorsätzlich einen anderen zur Begehung einer Straftat bestimmt oder ihn bei der Ausführung unterstützt, macht sich strafbar.

(2) Der Gehilfe oder Anstifter wird grundsätzlich nach dem Strafrahmen der Haupttat bestraft.

Strafmaß

Geldstrafe: 50–100 % der Haupttat

Freiheitsstrafe: 50–100 % der Haupttat

Schweregrad

⚖️ Ergänzende Vorschrift


§902 Strafmilderung

Tatbestand

Die Strafe kann insbesondere gemildert werden, wenn der Täter:

freiwillig von der Tat zurücktritt,

erheblich zur Aufklärung beiträgt,

ein umfassendes Geständnis ablegt,

den entstandenen Schaden freiwillig wiedergutmacht,

sich gegenüber den Behörden kooperativ verhält.

Rechtsfolge

Die zuständige Behörde kann das Strafmaß angemessen reduzieren.

Mögliche Strafmilderung

bis zu 50 % des vorgesehenen Strafrahmens

Schweregrad

⚖️ Allgemeine Vorschrift


§903 Strafschärfung

Tatbestand

Das Strafmaß kann erhöht werden, wenn insbesondere:

Wiederholungstaten vorliegen,

die Tat gemeinschaftlich begangen wurde,

Waffen verwendet wurden,

Beamte oder Einsatzkräfte angegriffen wurden,

Kinder oder schutzbedürftige Personen betroffen sind,

erhebliche Sach- oder Personenschäden entstanden sind,

die Tat im Rahmen einer kriminellen Vereinigung erfolgte.

Rechtsfolge

Das Strafmaß kann bis zur gesetzlichen Höchststrafe ausgeschöpft werden.

Schweregrad

⚖️ Allgemeine Vorschrift


§904 Tateinheit und Tatmehrheit

Tatbestand

(1) Verletzt eine Handlung mehrere Strafvorschriften gleichzeitig, ist grundsätzlich die schwerste Straftat maßgeblich. Weitere Delikte können strafschärfend berücksichtigt werden.

(2) Werden mehrere selbstständige Straftaten begangen, werden die einzelnen Strafmaße addiert.

(3) Die Gesamtfreiheitsstrafe darf 60 Hafteinheiten nicht überschreiten, soweit die Serverregeln keine Ausnahme zulassen.

Schweregrad

⚖️ Allgemeine Vorschrift


§905 Anrechnung von Untersuchungshaft

Tatbestand

(1) Die während eines Strafverfahrens rechtmäßig vollzogene Untersuchungshaft wird auf die später verhängte Freiheitsstrafe angerechnet.

(2) Eine Hafteinheit Untersuchungshaft entspricht einer Hafteinheit Freiheitsstrafe.

(3) Wird das Strafverfahren eingestellt oder erfolgt ein Freispruch, ist der Beschuldigte unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

(4) Eine Untersuchungshaft darf nur unter den Voraussetzungen der Strafprozessordnung angeordnet und durchgeführt werden.

Rechtsfolge

Die bereits verbüßten Hafteinheiten werden vollständig auf die Freiheitsstrafe angerechnet.

Eine doppelte Anrechnung ist ausgeschlossen.

Schweregrad

⚖️ Allgemeine Verfahrensvorschrift

Inhaltsverzeichnis