📌 Titel I – Allgemeine Vorschriften
§1 Zweck des Gesetzes
Abs. 1 Dieses Gesetz regelt alle Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung zur Gefahrenabwehr, Vollstreckung von Verwaltungsakten sowie Ordnungsmaßnahmen außerhalb des Strafrechts.
Abs. 2 Ziel ist die schnelle und effektive Durchsetzung staatlicher Anordnungen.
§2 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für:
- Polizei (JCSP)
- Department of Justice
- Verwaltungsbehörden
- alle Bürger im Hoheitsgebiet von Jackson County
§3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Alle Maßnahmen müssen:
- geeignet
- erforderlich
- angemessen
sein.
📌 Titel II – Verwaltungsakte
§4 Verwaltungsakt
Ein Verwaltungsakt ist jede verbindliche staatliche Entscheidung gegenüber einer Person.
Beispiele:
- Lizenzentzug
- Platzverweis
- Waffenverbot
- Auflagen
§5 Sofortvollzug
Verwaltungsakte können sofort vollzogen werden, wenn:
- Gefahr im Verzug besteht
- öffentliche Sicherheit betroffen ist
§6 Rechtsbehelf
Betroffene können nachträglich Einspruch beim Department of Justice einlegen.
📌 Titel III – Platzverweis & Hausrecht
§7 Platzverweis
Behörden dürfen Personen von Orten entfernen, wenn:
- Sicherheit gefährdet ist
- Ordnung gestört wird
- Hausrecht verletzt wird
§8 Hausrecht staatlicher Einrichtungen
Staatliche Gebäude unterliegen dem Hausrecht der jeweiligen Leitung.
§9 Durchsetzung
Bei Nichtbefolgung darf unmittelbarer Zwang angewendet werden.
📌 Titel IV – Zwangsmaßnahmen der Polizei
§10 Allgemeiner Zwang
Zwangsmittel dürfen nur eingesetzt werden, wenn:
- rechtliche Grundlage besteht
- mildere Mittel nicht ausreichen
§11 Zwangsarten
- körperlicher Zwang
- technische Hilfsmittel (Handschellen etc.)
- Fahrzeugeinsatz (Stop-Sticks etc.)
- Schusswaffengebrauch (nur nach PolG geregelt)
§12 Festsetzung
Personen dürfen vorläufig festgesetzt werden bei:
- Gefahr
- Straftatverdacht
- Fluchtgefahr
📌 Titel V – Durchsuchung & Sicherstellung
§13 Durchsuchung
Durchsuchungen sind zulässig bei:
- Verdacht einer Straftat
- Gefahr für die öffentliche Sicherheit
- Festnahme
§14 Sicherstellung
Gegenstände dürfen sichergestellt werden bei:
- Gefahr
- illegalem Besitz
- Beweiszwecken
§15 Beschlagnahme
Beschlagnahmen erfolgen bei:
- Straftaten
- gerichtlicher Anordnung
- Gefahr im Verzug
📌 Titel VI – Lizenzen & Erlaubnisse
§16 Erteilung
Lizenzen werden durch Verwaltungsbehörden erteilt.
§17 Entzug
Lizenzen können entzogen werden bei:
- Gesetzesverstößen
- Missbrauch
- Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
§18 Sperrung
Bei Gefahr kann eine sofortige Sperrung erfolgen.
📌 Titel VII – Bußgeldverfahren
§19 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten werden durch Bußgelder geahndet.
§20 Sofortbußgeld
Polizeibeamte dürfen Bußgelder direkt verhängen.
§21 Einspruch
Betroffene können Einspruch beim DoJ einlegen.
📌 Titel VIII – Vollstreckung
§22 Vollstreckung von Entscheidungen
Alle Verwaltungsakte sind sofort vollstreckbar, sofern keine aufschiebende Wirkung besteht.
§23 Zwangsvollstreckung
Wenn Personen Anordnungen nicht folgen:
- Erzwingung durch Polizei
- Sicherstellung von Gegenständen
- Ingewahrsamnahme
📌 Titel IX – Gefahrenabwehr
§24 Gefahr im Verzug
Liegt vor, wenn:
- unmittelbare Gefahr besteht
- schnelles Handeln erforderlich ist
§25 Maßnahmen
Bei Gefahr im Verzug dürfen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
📌 Titel X – Schlussbestimmungen
§26 Verhältnis zu anderen Gesetzen
Dieses Gesetz ergänzt:
- PolG
- StGB
- StPO
- GVG
- StVollzG
§27 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung in Kraft.