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03 PolG - Polizeigesetz

Aus Fireside-Gaming.de Wiki
Version vom 27. Juni 2026, 16:55 Uhr von Staatliches Informationssystem (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ = 📌 Titel I – Allgemeine Vorschriften = ---- == §1 Zweck des Gesetzes == '''Abs. 1''' Dieses Gesetz regelt die Aufgaben, Befugnisse und Grenzen der Polizei- und Sicherheitsbehörden des Staates Jackson County. '''Abs. 2''' Es dient der Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. ---- == §2 Geltungsbereich == '''Abs. 1''' Dieses Gesetz gilt für folgende Organisationen: * Jackson County State…“)
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📌 Titel I – Allgemeine Vorschriften


§1 Zweck des Gesetzes

Abs. 1 Dieses Gesetz regelt die Aufgaben, Befugnisse und Grenzen der Polizei- und Sicherheitsbehörden des Staates Jackson County.

Abs. 2 Es dient der Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.


§2 Geltungsbereich

Abs. 1 Dieses Gesetz gilt für folgende Organisationen:

  • Jackson County State Police (JCSP)
  • Special Weapons and Tactics (SWAT)
  • Federal Bureau of Investigation (FBI)
  • Drug Enforcement Agency (DEA)
  • United States Marshals Service (USMS)

§3 Grundsätze polizeilichen Handelns

Polizeiliches Handeln richtet sich nach folgenden Grundsätzen:

  • Rechtmäßigkeit
  • Verhältnismäßigkeit
  • Zweckbindung
  • Erforderlichkeit
  • geringstmöglicher Eingriff

📌 Titel II – Gefahrenabwehr


§4 Allgemeine Gefahrenabwehr

Abs. 1 Die Polizei kann Maßnahmen treffen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.

Abs. 2 Eine Gefahr liegt vor, wenn ein Schaden für Rechtsgüter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.


§5 Platzverweis

Abs. 1 Personen können vorübergehend von einem Ort verwiesen werden, wenn dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.

Abs. 2 Der Platzverweis ist zeitlich und räumlich zu begrenzen.


§6 Aufenthaltsverbot

Abs. 1 Ein Aufenthaltsverbot kann ausgesprochen werden, wenn eine Person wiederholt oder erheblich die öffentliche Sicherheit stört.


§7 Sperrzonen

Abs. 1 Sperrzonen sind besonders gesicherte Bereiche.

Abs. 2 Dazu gehören insbesondere:

  • Polizeibehörden
  • Justizgebäude
  • FBI / DEA Einrichtungen
  • Krankenhäuser (operative Bereiche)

Abs. 3 Der Zutritt ist nur mit Genehmigung oder dienstlicher Notwendigkeit erlaubt.


📌 Titel III – Identitätsfeststellung & Kontrollen


§8 Identitätsfeststellung

Abs. 1 Die Polizei darf die Identität einer Person feststellen, wenn:

  • sie eine Straftat begeht oder verdächtig ist
  • eine Gefahr besteht
  • sie sich in einer Sperrzone befindet
  • eine polizeiliche Maßnahme erforderlich ist

§9 Personenkontrolle

Abs. 1 Personen dürfen kontrolliert werden, wenn ein konkreter Anlass besteht.


§10 Fahrzeugkontrolle

Abs. 1 Fahrzeuge dürfen kontrolliert werden bei:

  • Verdacht auf Straftaten
  • Verkehrsverstößen
  • Gefahrenlagen
  • Kontrollstellen

📌 Titel IV – Durchsuchungen & Maßnahmen


§11 Durchsuchung von Personen

Abs. 1 Eine Durchsuchung ist zulässig bei:

  • dringendem Tatverdacht
  • Gefahr im Verzug
  • Festnahme einer Person

§12 Durchsuchung von Fahrzeugen

Abs. 1 Fahrzeuge dürfen durchsucht werden, wenn Anhaltspunkte für eine Straftat bestehen.


§13 Durchsuchung von Grundstücken

Abs. 1 Wohnräume und Grundstücke dürfen nur mit richterlichem Beschluss betreten werden.

Abs. 2 Ausnahme: Gefahr im Verzug.


§14 Sicherstellung

Abs. 1 Gegenstände dürfen sichergestellt werden, wenn sie:

  • für Ermittlungen benötigt werden
  • eine Gefahr darstellen
  • aus einer Straftat stammen könnten

§15 Beschlagnahme

Abs. 1 Eine Beschlagnahme erfolgt zur dauerhaften Sicherung von Beweismitteln oder Tatmitteln.


📌 Titel V – Freiheitsentziehende Maßnahmen


§16 Verhaftung

Abs. 1 Eine Verhaftung ist zulässig bei:

  • Straftaten
  • dringendem Tatverdacht
  • Haftbefehl
  • Gefahren für die öffentliche Sicherheit

§17 Gewahrsam

Abs. 1 Personen dürfen in Gewahrsam genommen werden, wenn:

  • sie eine Gefahr darstellen
  • sie eine polizeiliche Maßnahme stören
  • eine kurzfristige Sicherung notwendig ist

§18 Rechte im Gewahrsam

Personen im Gewahrsam haben Anspruch auf:

  • Information über den Grund
  • Kontaktaufnahme (Telefonat)
  • rechtliches Gehör im Rahmen des RP-Systems

📌 Titel VI – Zwangsmittel


§19 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Zwangsmittel dürfen nur eingesetzt werden, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.


§20 Stufen des Zwangs

Zwang ist anzuwenden in folgender Reihenfolge:

  1. Anordnung / Aufforderung
  2. Körperliche Gewalt
  3. Hilfsmittel (Handschellen, Taser etc.)
  4. Schusswaffengebrauch

§21 Schusswaffengebrauch

Abs. 1 Schusswaffen dürfen nur eingesetzt werden bei:

  • unmittelbarer Lebensgefahr
  • schweren Gewaltverbrechen
  • Flucht bei schwerer Straftat

Abs. 2 Der Einsatz ist stets das letzte Mittel.


§22 Einsatz gegen Fahrzeuge

Schusswaffen gegen Fahrzeuge sind nur zulässig, wenn eine akute Gefahr für Menschen besteht.


📌 Titel VII – Rechte betroffener Personen


§23 Belehrungspflicht

Personen sind unverzüglich über ihre Rechte zu belehren:

  • Schweigerecht
  • Recht auf Verteidigung
  • Kenntnis der Vorwürfe

§24 Aussageverweigerung

Aussagen dürfen jederzeit verweigert werden und dürfen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.


§25 Rechtsbeistand

Jede Person hat das Recht auf einen Anwalt.


📌 Titel VIII – Schlussbestimmungen


§26 Dokumentationspflicht

Wesentliche polizeiliche Maßnahmen sind zu dokumentieren, insbesondere:

  • Festnahmen
  • Durchsuchungen
  • Beschlagnahmen
  • Schusswaffengebrauch

§27 Verhältnis zu anderen Gesetzen

Dieses Gesetz ist für polizeiliche Maßnahmen maßgeblich und steht unterhalb der Verfassung, aber über internen Dienstvorschriften.


§28 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung in Kraft.