Buch XII – Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz (VwVollzG)
📌 Titel I – Allgemeine Vorschriften
§1 Zweck des Gesetzes
Abs. 1 Dieses Gesetz regelt alle Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung zur Gefahrenabwehr, Vollstreckung von Verwaltungsakten sowie Ordnungsmaßnahmen außerhalb des Strafrechts.
Abs. 2 Ziel ist die schnelle und effektive Durchsetzung staatlicher Anordnungen.
§2 Geltungsbereich
Abs. 1 Dieses Gesetz gilt für alle Verwaltungsbehörden des Staates Jackson County sowie für alle Personen, gegen die Verwaltungsmaßnahmen oder Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Abs. 2 Es findet insbesondere Anwendung auf Maßnahmen der Verwaltungsbehörden, des Department of Justice (DoJ) sowie der Jackson County State Police (JCSP), soweit diese im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung oder Amtshilfe tätig werden.
§3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Alle Maßnahmen müssen:
- geeignet
- erforderlich
- angemessen
sein.
📌 Titel II – Verwaltungsakte
§4 Verwaltungsakt
Ein Verwaltungsakt ist jede hoheitliche Entscheidung einer zuständigen Behörde zur Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Rechtswirkung gegenüber einer Person oder Organisation.
Beispiele sind insbesondere:
- Erteilung oder Entzug einer Lizenz,
- behördliche Auflagen,
- Untersagungsverfügungen,
- Betriebsschließungen.
§5 Sofortvollzug
Diesen Paragraphen würde ich unverändert lassen. Er ist kurz und verständlich.
§6 Rechtsbehelf
Abs. 1 Betroffene können gegen einen Verwaltungsakt einen Rechtsbehelf beim Department of Justice (DoJ) einlegen.
Abs. 2 Der Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt oder durch das Department of Justice angeordnet wird.
📌 Titel III – Platzverweis & Hausrecht
§7 Platzverweis
Maßnahmen des Platzverweises richten sich nach den Vorschriften des Polizeigesetzes (PolG).
§8 Hausrecht staatlicher Einrichtungen
Staatliche Gebäude unterliegen dem Hausrecht der jeweiligen Leitung.
§9 Durchsetzung
Bei Nichtbefolgung darf unmittelbarer Zwang angewendet werden.
📌 Titel IV – Zwangsmaßnahmen der Polizei
§10 Allgemeiner Zwang
Zwangsmittel dürfen nur eingesetzt werden, wenn:
- rechtliche Grundlage besteht
- mildere Mittel nicht ausreichen
§11 Zwangsarten
- körperlicher Zwang
- technische Hilfsmittel
- Fahrzeugeinsatz
- Schusswaffengebrauch
§12 Festsetzung
Personen dürfen vorläufig festgesetzt werden bei:
- Gefahr
- Straftatverdacht
- Fluchtgefahr
📌 Titel V – Durchsuchung & Sicherstellung
§13 Durchsuchung
Durchsuchungen sind zulässig bei:
- Verdacht einer Straftat
- Gefahr für die öffentliche Sicherheit
- Festnahme
§14 Sicherstellung
Gegenstände dürfen sichergestellt werden bei:
- Gefahr
- illegalem Besitz
- Beweiszwecken
§15 Beschlagnahme
Beschlagnahmen erfolgen bei:
- Straftaten
- gerichtlicher Anordnung
- Gefahr im Verzug
📌 Titel VI – Lizenzen & Erlaubnisse
§16 Erteilung
Lizenzen werden durch Verwaltungsbehörden erteilt.
§17 Entzug
Lizenzen können entzogen werden bei:
- Gesetzesverstößen
- Missbrauch
- Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
§18 Sperrung
Bei Gefahr kann eine sofortige Sperrung erfolgen.
📌 Titel VII – Bußgeldverfahren
§19 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten und sonstige verwaltungsrechtliche Verstöße werden nach Maßgabe des Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalogs (SBUK) geahndet.
§20 Sofortbußgeld
Zuständige Behörden können Bußgelder und sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und des Straf- und Bußgeldkatalogs (SBUK) festsetzen.
§21 Einspruch
Gegen verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen kann ein Rechtsbehelf beim Department of Justice (DoJ) eingelegt werden. Der Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt oder durch das DoJ angeordnet wird.
📌 Titel VIII – Vollstreckung
§22 Vollstreckung von Entscheidungen
Alle Verwaltungsakte sind sofort vollstreckbar, sofern keine aufschiebende Wirkung besteht.
§23 Zwangsvollstreckung
Wenn Personen Anordnungen nicht folgen:
- Erzwingung durch Polizei
- Sicherstellung von Gegenständen
- Ingewahrsamnahme
📌 Titel IX – Gefahrenabwehr
§24 Gefahr im Verzug
Liegt vor, wenn:
- unmittelbare Gefahr besteht
- schnelles Handeln erforderlich ist
§25 Maßnahmen
Bei Gefahr im Verzug dürfen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
📌 Titel X – Schlussbestimmungen
§26 Verhältnis zu anderen Gesetzen
Abs. 1 Dieses Gesetz regelt die Durchführung von Verwaltungsmaßnahmen sowie die Vollstreckung von Verwaltungsakten im Staat Jackson County.
Abs. 2 Soweit dieses Gesetz keine besonderen Regelungen enthält, gelten ergänzend die Vorschriften der Verfassung des Staates Jackson County (VSJC), des Behörden- und Beamtengesetzes (BBG), des Polizeigesetzes (PolG), des Strafgesetzbuches (StGB), der Strafprozessordnung (StPO), des Verwaltungsrechts (VWR) sowie der übrigen Gesetze des Jackson County Code (JCC).
Abs. 3 Dieses Gesetz steht im Rang unter der Verfassung des Staates Jackson County (VSJC) und geht behördeninternen Dienstvorschriften vor.
§27 Sanktionsverweis
Verstöße gegen die Vorschriften dieses Gesetzes werden nach Maßgabe des Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK) geahndet. Soweit ein Verstoß zugleich den Tatbestand einer Straftat erfüllt, finden ergänzend die Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) Anwendung.
§28 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung in Kraft.