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12 VwVollzG - Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz: Versionsgeschichte

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3. Juli 2026

27. Juni 2026

  • AktuellVorherige 16:5716:57, 27. Jun. 2026 Staatliches Informationssystem Diskussion Beiträge 4.006 Bytes +4.006 Die Seite wurde neu angelegt: „ = 📌 Titel I – Allgemeine Vorschriften = == §1 Zweck des Gesetzes == '''Abs. 1''' Dieses Gesetz regelt alle Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung zur Gefahrenabwehr, Vollstreckung von Verwaltungsakten sowie Ordnungsmaßnahmen außerhalb des Strafrechts. '''Abs. 2''' Ziel ist die schnelle und effektive Durchsetzung staatlicher Anordnungen. ---- == §2 Geltungsbereich == Dieses Gesetz gilt für: * Polizei (JCSP) * Department of Justice * Verwalt…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung