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08 FARG - Fire- and Rescuegesetz

Aus Fireside-Gaming.de Wiki
Version vom 3. Juli 2026, 19:14 Uhr von Department of Justice (Diskussion | Beiträge)
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Buch VIII – Feuerwehr- und Rettungsdienstgesetz (Jackson County Fire & Rescue)


📌 Titel I – Allgemeine Vorschriften


§1 Zweck des Gesetzes

Abs. 1 Dieses Gesetz regelt die Organisation, Aufgaben, Befugnisse und Pflichten des Jackson County Fire & Rescue (JCFR).

Abs. 2 Es dient der Rettung von Menschenleben, der Gefahrenabwehr im medizinischen und technischen Bereich sowie der Unterstützung anderer Behörden.


§2 Geltungsbereich

Abs. 1 Dieses Gesetz gilt für alle Mitglieder, Mitarbeiter und Leitungen des Jackson County Fire & Rescue.

Abs. 2 Dieses Gesetz gilt ebenfalls für Einsätze in Zusammenarbeit mit der Jackson County State Police (JCSP), dem Department of Justice (DoJ) sowie weiteren staatlichen Behörden und Organisationen.


§3 Aufgaben des JCFR

Das Jackson County Fire & Rescue ist zuständig für:

  • medizinische Notfallversorgung
  • Brandbekämpfung
  • technische Hilfeleistung
  • Bergung und Rettung
  • Gefahrenabwehr im Einsatzgebiet
  • Unterstützung der Polizei bei Einsatzlagen

📌 Titel II – Organisation


§4 Aufbau

Abs. 1 Das JCFR gliedert sich in:

  • Feuerwehrdienst
  • Rettungsdienst
  • medizinische Fachabteilungen

Abs. 2 Die Leitung obliegt der jeweiligen Behördenführung.


§5 Einsatzleitung

Abs. 1 Bei Einsätzen übernimmt die jeweils ranghöchste oder zuständige Person die Einsatzleitung.

Abs. 2 Im Zusammenspiel mit anderen Behörden kann eine übergeordnete Einsatzleitung bestimmt werden.


§6 Dienstpflichten

Angehörige des JCFR sind verpflichtet:

  • Menschenleben zu schützen
  • Hilfeleistung unverzüglich zu erbringen
  • dienstliche Anweisungen zu befolgen
  • Verschwiegenheit zu wahren
  • professionell und neutral zu handeln

📌 Titel III – Medizinische Befugnisse


§7 Notfallmedizinische Maßnahmen

Abs. 1 Angehörige des JCFR dürfen medizinische Sofortmaßnahmen durchführen, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.

Abs. 2 Dies umfasst insbesondere:

  • Erstversorgung
  • Stabilisierung von Patienten
  • Transport in medizinische Einrichtungen

§8 Priorität der Hilfeleistung

Abs. 1 Bei mehreren verletzten Personen erfolgt die Versorgung nach medizinischer Dringlichkeit.


§9 Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Abs. 1 Das Jackson County Fire & Rescue (JCFR) arbeitet im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben eng mit der Jackson County State Police (JCSP), dem Department of Justice (DoJ), dem Federal Bureau of Investigation (FBI) sowie weiteren zuständigen Behörden zusammen.

Abs. 2 Medizinische Informationen dürfen nur weitergegeben werden, soweit dies zur Durchführung des Einsatzes, aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder auf Anordnung einer zuständigen Behörde erforderlich ist.


📌 Titel IV – Schweigepflicht


§10 Grundsatz der Verschwiegenheit

Abs. 1 Alle Mitarbeiter des JCFR unterliegen der Schweigepflicht.

Abs. 2 Diese umfasst insbesondere:

  • Patientendaten
  • medizinische Befunde
  • interne Einsatzinformationen

§11 Ausnahmen

Die Schweigepflicht entfällt nur bei:

  • richterlicher Anordnung
  • akuter Gefahrenabwehr
  • schwerwiegenden Straftaten (z. B. Mord, schwere Körperverletzung)

§12 Fortbestehen

Die Schweigepflicht gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst fort.


📌 Titel V – Ausbildung und Qualifikationen


§13 Facharzttitel

Abs. 1 Mitglieder des JCFR können einen Facharzttitel erwerben.

Abs. 2 Voraussetzungen:

  • ausreichende Dienstzeit
  • medizinische Ausbildung
  • erfolgreiche Facharbeit
  • Erfüllung der Einsatzanforderungen

Abs. 3 Der Titel berechtigt zur erweiterten medizinischen Qualifikation im Einsatzdienst.


§14 Leitungsgenehmigung

Die Verleihung des Facharzttitels erfolgt ausschließlich durch die Leitung des JCFR.


§15 Professorentitel (Ausbildungssystem)

Abs. 1 Besonders erfahrene Ausbilder können den Professorentitel erhalten.

Abs. 2 Voraussetzungen:

  • mehrjährige Tätigkeit im Ausbildungsbereich oder Führungsebene
  • nachgewiesene Ausbildungstätigkeit
  • positive Leistungsbewertung

📌 Titel VI – Einsatzrecht


§16 Einsatzbefugnisse

Abs. 1 Das Jackson County Fire & Rescue (JCFR) ist berechtigt, Einsatzorte sowie betroffene Grundstücke und Gebäude zu betreten, soweit dies zur Rettung von Menschenleben, zum Schutz bedeutender Sachwerte oder zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr erforderlich ist.

Abs. 2 Das JCFR ist berechtigt, alle zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben erforderlichen Maßnahmen zu treffen, sofern diese verhältnismäßig und zur Gefahrenabwehr notwendig sind.


§17 Gefahrenabwehr im Einsatz

Abs. 1 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr dürfen ergriffen werden, wenn sie zur Rettung erforderlich sind.


§18 Unterstützung durch andere Behörden

Abs. 1 Die Jackson County State Police (JCSP), das Department of Justice (DoJ) sowie weitere zuständige Behörden sind verpflichtet, das Jackson County Fire & Rescue (JCFR) bei Einsätzen zu unterstützen, soweit dies zur Gefahrenabwehr oder Rettung erforderlich ist.

Abs. 2 Das Jackson County Fire & Rescue (JCFR) unterstützt seinerseits andere Behörden im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben, soweit dadurch die Erfüllung eigener Einsatzaufgaben nicht wesentlich beeinträchtigt wird.


📌 Titel VII – Dienstsicherheit und Verhalten


§19 Verhalten im Dienst

Mitarbeiter haben sich jederzeit professionell, ruhig und sachlich zu verhalten.


§20 Eigenverantwortung

Jeder Mitarbeiter trägt Verantwortung für sein Handeln im Einsatz.


§21 Einsatzdokumentation

Einsätze sind angemessen zu dokumentieren, insbesondere:

  • Verletztenlage
  • eingesetzte Maßnahmen
  • besondere Vorkommnisse

📌 Titel VIII – Schlussbestimmungen


§22 Verhältnis zu anderen Gesetzen

Abs. 1 Dieses Gesetz regelt die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten des Jackson County Fire & Rescue (JCFR).

Abs. 2 Soweit dieses Gesetz keine besonderen Regelungen enthält, gelten ergänzend die Vorschriften der Verfassung des Staates Jackson County (VSJC), des Behörden- und Beamtengesetzes (BBG), des Polizeigesetzes (PolG), des Strafgesetzbuches (StGB), der Strafprozessordnung (StPO) sowie der übrigen Gesetze des Jackson County Code (JCC).

Abs. 3 Dieses Gesetz steht im Rang unter der Verfassung des Staates Jackson County (VSJC) und geht behördeninternen Dienstvorschriften vor.


§23 Sanktionsverweis

Verstöße gegen die Vorschriften dieses Gesetzes werden nach Maßgabe des Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK) geahndet. Soweit ein Verstoß zugleich den Tatbestand einer Straftat erfüllt, finden ergänzend die Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) Anwendung.


§24 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung in Kraft.