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06 VKR- Verkehrsrecht

Aus Fireside-Gaming.de Wiki
Version vom 27. Juni 2026, 16:56 Uhr von Staatliches Informationssystem (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ = 📌 Titel I – Allgemeine Vorschriften = ---- == §1 Zweck des Verkehrsrechts == '''Abs. 1''' Dieses Gesetz regelt den Verkehr auf öffentlichen Straßen, Gewässern und im Luftraum des Staates Jackson County. '''Abs. 2''' Es dient der Sicherheit, Ordnung und Leichtigkeit des Verkehrs. ---- == §2 Geltungsbereich == Dieses Gesetz gilt für: * alle öffentlichen Straßen und Wege * Wasserflächen im Staatsgebiet * den kontrollierten Luftraum * all…“)
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📌 Titel I – Allgemeine Vorschriften


§1 Zweck des Verkehrsrechts

Abs. 1 Dieses Gesetz regelt den Verkehr auf öffentlichen Straßen, Gewässern und im Luftraum des Staates Jackson County.

Abs. 2 Es dient der Sicherheit, Ordnung und Leichtigkeit des Verkehrs.


§2 Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für:

  • alle öffentlichen Straßen und Wege
  • Wasserflächen im Staatsgebiet
  • den kontrollierten Luftraum
  • alle Fahrzeugführer

§3 Grundregeln des Verkehrs

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass:

  • keine anderen gefährdet werden
  • keine Schäden entstehen
  • der Verkehr nicht unnötig behindert wird

📌 Titel II – Straßenverkehr


§4 Fahrzeugführung

Abs. 1 Fahrzeuge dürfen nur geführt werden, wenn der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Abs. 2 Fahrzeuge müssen sich in technisch verkehrssicherem Zustand befinden.


§5 Geschwindigkeit

Abs. 1 Die Geschwindigkeit ist stets den Straßen-, Wetter- und Verkehrsbedingungen anzupassen.

Abs. 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.


§6 Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Abs. 1 Das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss berauschender Mittel ist verboten.


§7 Vorfahrt und Verkehrsregeln

Verkehrsteilnehmer haben sich an allgemeine Vorfahrts- und Verkehrsregeln zu halten.


§8 Verhalten bei Kontrollen

Fahrer sind verpflichtet, polizeilichen Anweisungen Folge zu leisten.


📌 Titel III – Fahrzeugkontrollen und Messungen


§9 Verkehrskontrollen

Abs. 1 Die Polizei ist berechtigt, Verkehrskontrollen durchzuführen.

Abs. 2 Diese können stationär oder mobil erfolgen.


§10 Geschwindigkeitsmessung

Abs. 1 Geschwindigkeitsmessungen sind zulässig zur Überwachung der Verkehrsordnung.

Abs. 2 Messgeräte dürfen so aufgestellt werden, dass sie den Verkehrsfluss nicht gefährden.

Abs. 3 Die Beweisführung erfolgt durch Bild- oder digitale Aufzeichnungen von Kennzeichen und Geschwindigkeit.


§11 Sanktionierung von Verkehrsverstößen

Verstöße können geahndet werden durch:

  • Bußgelder
  • Punkte (RP-System)
  • Führerscheinentzug
  • Fahrzeugbeschlagnahme bei schweren Fällen

📌 Titel IV – Fahrerlaubniswesen


§12 Fahrerlaubnis

Abs. 1 Zum Führen eines Fahrzeugs ist eine gültige Fahrerlaubnis erforderlich.


§13 Entzug der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden bei:

  • schweren Verkehrsverstößen
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Straftaten im Straßenverkehr

§14 Neuerteilung

Nach Entzug kann eine neue Fahrerlaubnis unter Auflagen beantragt werden.


📌 Titel V – Sonderfahrzeuge


§15 Einsatzfahrzeuge

Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten genießen Sonderrechte, soweit dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.


§16 Nutzung von Sonderrechten

Sonderrechte dürfen nur unter Beachtung der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer genutzt werden.


📌 Titel VI – Wasserfahrzeuge


§17 Wasserfahrzeugführung

Wasserfahrzeuge dürfen nur mit gültiger Berechtigung geführt werden.


§18 Verkehrsregeln auf Gewässern

Auf Gewässern gelten besondere Sicherheits- und Ausweichregeln.


📌 Titel VII – Luftverkehr


§19 Luftfahrzeuge

Als Luftfahrzeuge gelten alle Fahrzeuge, die sich kontrolliert im Luftraum bewegen.


§20 Flugregeln

Flugverkehr ist nur in freigegebenen Lufträumen erlaubt.


§21 Flugerlaubnis

Zum Führen von Luftfahrzeugen ist eine gültige Fluglizenz erforderlich.


📌 Titel VIII – Sanktionen im Verkehrsrecht


§22 Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsverstöße gelten grundsätzlich als Ordnungswidrigkeiten, sofern sie nicht strafrechtlich relevant sind.


§23 Straftaten im Straßenverkehr

Schwere Verstöße, insbesondere Gefährdung von Menschenleben, können als Straftaten verfolgt werden.


§24 Fahrzeugbeschlagnahme

Fahrzeuge können beschlagnahmt werden bei:

  • schweren Straftaten
  • wiederholten massiven Verkehrsverstößen
  • Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

📌 Titel IX – Schlussbestimmungen


§25 Verhältnis zu anderen Gesetzen

Dieses Gesetz ergänzt das Strafgesetzbuch und das Polizeigesetz im Bereich des Verkehrs.


§26 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung in Kraft.