📌 Titel I – Allgemeine Vorschriften
§1 Zweck des Verkehrsrechts
Abs. 1 Dieses Gesetz regelt den Verkehr auf öffentlichen Straßen, Gewässern und im Luftraum des Staates Jackson County.
Abs. 2 Es dient der Sicherheit, Ordnung und Leichtigkeit des Verkehrs.
§2 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für:
- alle öffentlichen Straßen und Wege
- Wasserflächen im Staatsgebiet
- den kontrollierten Luftraum
- alle Fahrzeugführer
§3 Grundregeln des Verkehrs
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass:
- keine anderen gefährdet werden
- keine Schäden entstehen
- der Verkehr nicht unnötig behindert wird
📌 Titel II – Straßenverkehr
§4 Fahrzeugführung
Abs. 1 Fahrzeuge dürfen nur geführt werden, wenn der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Abs. 2 Fahrzeuge müssen sich in technisch verkehrssicherem Zustand befinden.
§5 Geschwindigkeit
Abs. 1 Die Geschwindigkeit ist stets den Straßen-, Wetter- und Verkehrsbedingungen anzupassen.
Abs. 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
§6 Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
Abs. 1 Das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss berauschender Mittel ist verboten.
§7 Vorfahrt und Verkehrsregeln
Verkehrsteilnehmer haben sich an allgemeine Vorfahrts- und Verkehrsregeln zu halten.
§8 Verhalten bei Kontrollen
Fahrer sind verpflichtet, polizeilichen Anweisungen Folge zu leisten.
📌 Titel III – Fahrzeugkontrollen und Messungen
§9 Verkehrskontrollen
Abs. 1 Die Polizei ist berechtigt, Verkehrskontrollen durchzuführen.
Abs. 2 Diese können stationär oder mobil erfolgen.
§10 Geschwindigkeitsmessung
Abs. 1 Geschwindigkeitsmessungen sind zulässig zur Überwachung der Verkehrsordnung.
Abs. 2 Messgeräte dürfen so aufgestellt werden, dass sie den Verkehrsfluss nicht gefährden.
Abs. 3 Die Beweisführung erfolgt durch Bild- oder digitale Aufzeichnungen von Kennzeichen und Geschwindigkeit.
§11 Sanktionierung von Verkehrsverstößen
Verstöße können geahndet werden durch:
- Bußgelder
- Punkte (RP-System)
- Führerscheinentzug
- Fahrzeugbeschlagnahme bei schweren Fällen
📌 Titel IV – Fahrerlaubniswesen
§12 Fahrerlaubnis
Abs. 1 Zum Führen eines Fahrzeugs ist eine gültige Fahrerlaubnis erforderlich.
§13 Entzug der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden bei:
- schweren Verkehrsverstößen
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Straftaten im Straßenverkehr
§14 Neuerteilung
Nach Entzug kann eine neue Fahrerlaubnis unter Auflagen beantragt werden.
📌 Titel V – Sonderfahrzeuge
§15 Einsatzfahrzeuge
Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten genießen Sonderrechte, soweit dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
§16 Nutzung von Sonderrechten
Sonderrechte dürfen nur unter Beachtung der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer genutzt werden.
📌 Titel VI – Wasserfahrzeuge
§17 Wasserfahrzeugführung
Wasserfahrzeuge dürfen nur mit gültiger Berechtigung geführt werden.
§18 Verkehrsregeln auf Gewässern
Auf Gewässern gelten besondere Sicherheits- und Ausweichregeln.
📌 Titel VII – Luftverkehr
§19 Luftfahrzeuge
Als Luftfahrzeuge gelten alle Fahrzeuge, die sich kontrolliert im Luftraum bewegen.
§20 Flugregeln
Flugverkehr ist nur in freigegebenen Lufträumen erlaubt.
§21 Flugerlaubnis
Zum Führen von Luftfahrzeugen ist eine gültige Fluglizenz erforderlich.
📌 Titel VIII – Sanktionen im Verkehrsrecht
§22 Ordnungswidrigkeiten
Verkehrsverstöße gelten grundsätzlich als Ordnungswidrigkeiten, sofern sie nicht strafrechtlich relevant sind.
§23 Straftaten im Straßenverkehr
Schwere Verstöße, insbesondere Gefährdung von Menschenleben, können als Straftaten verfolgt werden.
§24 Fahrzeugbeschlagnahme
Fahrzeuge können beschlagnahmt werden bei:
- schweren Straftaten
- wiederholten massiven Verkehrsverstößen
- Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
📌 Titel IX – Schlussbestimmungen
§25 Verhältnis zu anderen Gesetzen
Dieses Gesetz ergänzt das Strafgesetzbuch und das Polizeigesetz im Bereich des Verkehrs.
§26 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung in Kraft.