📌 Titel I – Allgemeine Vorschriften
§1 Zweck des Strafgesetzbuches
Abs. 1 Dieses Gesetz bestimmt, welche Handlungen strafbar sind und welche Rechtsfolgen sie nach sich ziehen.
Abs. 2 Es dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit, der Rechtsordnung und der individuellen Rechte.
§2 Keine Strafe ohne Gesetz
Abs. 1 Eine Handlung kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt ist.
Abs. 2 Rückwirkende Bestrafung ist unzulässig, sofern sie für den Betroffenen nachteilig ist.
§3 Schuldprinzip
Abs. 1 Eine Strafe setzt Schuld voraus.
Abs. 2 Wer ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt, ist nicht strafbar, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.
§4 Versuch
Abs. 1 Der Versuch einer Straftat ist strafbar, sofern das Gesetz dies vorsieht.
Abs. 2 Ein Versuch liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung unmittelbar zur Tat ansetzt.
📌 Titel II – Straftaten gegen Personen
§5 Körperverletzung
Abs. 1 Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder gesundheitlich schädigt, wird bestraft.
Abs. 2 Schwere Fälle (z. B. Einsatz von Waffen oder schwere Schäden) werden höher bestraft.
§6 Tötungsdelikte
Abs. 1 Wer einen Menschen tötet, wird wegen Totschlags oder Mordes bestraft.
Abs. 2 Mord liegt insbesondere vor bei:
- Heimtücke
- niedrigen Beweggründen
- besonderer Grausamkeit
§7 Freiheitsberaubung
Wer eine Person ihrer Freiheit beraubt, wird bestraft.
§8 Bedrohung
Wer eine Person ernsthaft bedroht, macht sich strafbar.
📌 Titel III – Straftaten gegen Eigentum
§9 Diebstahl
Wer eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, wird bestraft.
§10 Raub
Wer einen Diebstahl unter Gewalt oder Drohung begeht, wird höher bestraft.
§11 Sachbeschädigung
Wer fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört, macht sich strafbar.
§12 Einbruch
Das unerlaubte Eindringen in fremde Gebäude mit Diebstahlsabsicht ist strafbar.
📌 Titel IV – Straftaten gegen den Staat
§13 Widerstand gegen Staatsgewalt
Wer polizeiliche oder staatliche Maßnahmen aktiv behindert, macht sich strafbar.
§14 Amtsanmaßung
Wer sich unbefugt als Beamter ausgibt oder hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, wird bestraft.
§15 Korruption
Korruption ist jede missbräuchliche Nutzung einer Amtsstellung zum Vorteil oder Nachteil Dritter.
§16 Staatsgefährdung
Handlungen, die die öffentliche Ordnung oder staatliche Strukturen erheblich gefährden, sind strafbar.
§ 17 Bruch einer behördlichen Versiegelung
Abs. 1 Wer eine rechtmäßig angeordnete behördliche Versiegelung beschädigt, entfernt oder unbefugt ein versiegeltes Gebäude oder einen versiegelten Bereich betritt, wird nach Maßgabe dieses Gesetzbuches bestraft.
Abs. 2 Gleiches gilt für denjenigen, der einer anderen Person den unbefugten Zutritt ermöglicht oder die Versiegelung sonst vereitelt.
📌 Titel V – Waffen- und Gefährdungsdelikte
§18 Illegale Waffenbesitz
Der Besitz, Erwerb oder Einsatz verbotener Waffen ist strafbar.
§19 Waffenmissbrauch
Der unsachgemäße oder rechtswidrige Gebrauch von Waffen wird bestraft.
§20 Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
Wer durch sein Verhalten eine erhebliche Gefahr für Personen oder Allgemeinheit verursacht, macht sich strafbar.
📌 Titel VI – Betäubungsmittel
§21 Besitz illegaler Substanzen
Der Besitz verbotener Drogen ist strafbar.
§22 Handel mit Betäubungsmitteln
Herstellung, Verkauf oder Verteilung illegaler Substanzen wird streng bestraft.
📌 Titel VII – Verkehrsdelikte
§23 Gefährdung im Straßenverkehr
Wer den Straßenverkehr erheblich gefährdet, macht sich strafbar.
§24 Trunkenheit im Verkehr
Fahren unter Einfluss berauschender Mittel ist strafbar.
§25 Flucht vor Polizei
Abs. 1 Wer sich einer rechtmäßigen Anhaltung, Kontrolle oder Festnahme durch Flucht oder aktiven Widerstand entzieht, macht sich strafbar.
Abs. 2 Erfolgt die Flucht unter Gefährdung anderer Personen oder unter Einsatz eines Fahrzeugs, kann die Strafe erhöht werden.
📌 Titel VIII – Allgemeine Strafvorschriften
§26 Versuch und Vorbereitung
Vorbereitungshandlungen sind strafbar, wenn sie ausdrücklich gesetzlich geregelt sind.
§27 Beihilfe und Anstiftung
Wer eine Straftat unterstützt oder veranlasst, wird wie der Täter bestraft.
§28 Strafmilderung
Strafen können gemildert werden bei:
- freiwilligem Rücktritt
- Kooperation mit Behörden
- Geständnis
§29 Strafschärfung
Strafen werden erhöht bei:
- Wiederholungstaten
- besonders schweren Fällen
- Gewaltanwendung
📌 Titel IX – Strafrahmen (RP-System)
§30 Grundsätze der Strafzumessung
Die Strafe richtet sich nach:
- Schwere der Tat
- Schuld des Täters
- Auswirkungen auf Opfer
- Vorstrafen
§31 Strafarten
Mögliche Strafen sind:
- Geldstrafe
- Freiheitsstrafe
- Einziehung von Gegenständen
- Berufsverbote (RP-bezogen)
📌 Titel X – Schlussbestimmungen
§32 Verhältnis zu anderen Gesetzen
Dieses Gesetz bildet die Grundlage aller strafrechtlichen Bewertungen im Jackson County Code.
§33 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung in Kraft.