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04 StGB - Strafgesetzbuch

Aus Fireside-Gaming.de Wiki
Version vom 27. Juni 2026, 16:55 Uhr von Staatliches Informationssystem (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ = 📌 Titel I – Allgemeine Vorschriften = ---- == §1 Zweck des Strafgesetzbuches == '''Abs. 1''' Dieses Gesetz bestimmt, welche Handlungen strafbar sind und welche Rechtsfolgen sie nach sich ziehen. '''Abs. 2''' Es dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit, der Rechtsordnung und der individuellen Rechte. ---- == §2 Keine Strafe ohne Gesetz == '''Abs. 1''' Eine Handlung kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt ist.…“)
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📌 Titel I – Allgemeine Vorschriften


§1 Zweck des Strafgesetzbuches

Abs. 1 Dieses Gesetz bestimmt, welche Handlungen strafbar sind und welche Rechtsfolgen sie nach sich ziehen.

Abs. 2 Es dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit, der Rechtsordnung und der individuellen Rechte.


§2 Keine Strafe ohne Gesetz

Abs. 1 Eine Handlung kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt ist.

Abs. 2 Rückwirkende Bestrafung ist unzulässig, sofern sie für den Betroffenen nachteilig ist.


§3 Schuldprinzip

Abs. 1 Eine Strafe setzt Schuld voraus.

Abs. 2 Wer ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt, ist nicht strafbar, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.


§4 Versuch

Abs. 1 Der Versuch einer Straftat ist strafbar, sofern das Gesetz dies vorsieht.

Abs. 2 Ein Versuch liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung unmittelbar zur Tat ansetzt.


📌 Titel II – Straftaten gegen Personen


§5 Körperverletzung

Abs. 1 Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder gesundheitlich schädigt, wird bestraft.

Abs. 2 Schwere Fälle (z. B. Einsatz von Waffen oder schwere Schäden) werden höher bestraft.


§6 Tötungsdelikte

Abs. 1 Wer einen Menschen tötet, wird wegen Totschlags oder Mordes bestraft.

Abs. 2 Mord liegt insbesondere vor bei:

  • Heimtücke
  • niedrigen Beweggründen
  • besonderer Grausamkeit

§7 Freiheitsberaubung

Wer eine Person ihrer Freiheit beraubt, wird bestraft.


§8 Bedrohung

Wer eine Person ernsthaft bedroht, macht sich strafbar.


📌 Titel III – Straftaten gegen Eigentum


§9 Diebstahl

Wer eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, wird bestraft.


§10 Raub

Wer einen Diebstahl unter Gewalt oder Drohung begeht, wird höher bestraft.


§11 Sachbeschädigung

Wer fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört, macht sich strafbar.


§12 Einbruch

Das unerlaubte Eindringen in fremde Gebäude mit Diebstahlsabsicht ist strafbar.


📌 Titel IV – Straftaten gegen den Staat


§13 Widerstand gegen Staatsgewalt

Wer polizeiliche oder staatliche Maßnahmen aktiv behindert, macht sich strafbar.


§14 Amtsanmaßung

Wer sich unbefugt als Beamter ausgibt oder hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, wird bestraft.


§15 Korruption

Korruption ist jede missbräuchliche Nutzung einer Amtsstellung zum Vorteil oder Nachteil Dritter.


§16 Staatsgefährdung

Handlungen, die die öffentliche Ordnung oder staatliche Strukturen erheblich gefährden, sind strafbar.


§ 17 Bruch einer behördlichen Versiegelung

Abs. 1 Wer eine rechtmäßig angeordnete behördliche Versiegelung beschädigt, entfernt oder unbefugt ein versiegeltes Gebäude oder einen versiegelten Bereich betritt, wird nach Maßgabe dieses Gesetzbuches bestraft.

Abs. 2 Gleiches gilt für denjenigen, der einer anderen Person den unbefugten Zutritt ermöglicht oder die Versiegelung sonst vereitelt.


📌 Titel V – Waffen- und Gefährdungsdelikte


§18 Illegale Waffenbesitz

Der Besitz, Erwerb oder Einsatz verbotener Waffen ist strafbar.


§19 Waffenmissbrauch

Der unsachgemäße oder rechtswidrige Gebrauch von Waffen wird bestraft.


§20 Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

Wer durch sein Verhalten eine erhebliche Gefahr für Personen oder Allgemeinheit verursacht, macht sich strafbar.


📌 Titel VI – Betäubungsmittel


§21 Besitz illegaler Substanzen

Der Besitz verbotener Drogen ist strafbar.


§22 Handel mit Betäubungsmitteln

Herstellung, Verkauf oder Verteilung illegaler Substanzen wird streng bestraft.


📌 Titel VII – Verkehrsdelikte


§23 Gefährdung im Straßenverkehr

Wer den Straßenverkehr erheblich gefährdet, macht sich strafbar.


§24 Trunkenheit im Verkehr

Fahren unter Einfluss berauschender Mittel ist strafbar.


§25 Flucht vor Polizei

Abs. 1 Wer sich einer rechtmäßigen Anhaltung, Kontrolle oder Festnahme durch Flucht oder aktiven Widerstand entzieht, macht sich strafbar.

Abs. 2 Erfolgt die Flucht unter Gefährdung anderer Personen oder unter Einsatz eines Fahrzeugs, kann die Strafe erhöht werden.


📌 Titel VIII – Allgemeine Strafvorschriften


§26 Versuch und Vorbereitung

Vorbereitungshandlungen sind strafbar, wenn sie ausdrücklich gesetzlich geregelt sind.


§27 Beihilfe und Anstiftung

Wer eine Straftat unterstützt oder veranlasst, wird wie der Täter bestraft.


§28 Strafmilderung

Strafen können gemildert werden bei:

  • freiwilligem Rücktritt
  • Kooperation mit Behörden
  • Geständnis

§29 Strafschärfung

Strafen werden erhöht bei:

  • Wiederholungstaten
  • besonders schweren Fällen
  • Gewaltanwendung

📌 Titel IX – Strafrahmen (RP-System)


§30 Grundsätze der Strafzumessung

Die Strafe richtet sich nach:

  • Schwere der Tat
  • Schuld des Täters
  • Auswirkungen auf Opfer
  • Vorstrafen

§31 Strafarten

Mögliche Strafen sind:

  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe
  • Einziehung von Gegenständen
  • Berufsverbote (RP-bezogen)

📌 Titel X – Schlussbestimmungen


§32 Verhältnis zu anderen Gesetzen

Dieses Gesetz bildet die Grundlage aller strafrechtlichen Bewertungen im Jackson County Code.


§33 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung in Kraft.