Buch IV – Strafgesetzbuch (StGB)
📌 Titel I – Allgemeine Vorschriften
§1 Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Handlung kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt ist.
Rückwirkende Bestrafung ist unzulässig, sofern sie für den Betroffenen nachteilig ist.
§2 Zeit und Ort der Tat
Eine Tat gilt als begangen:
- am Ort der Handlung oder des Erfolges
- zur Zeit der Handlung oder des Erfolges
§3 Vorsatz und Fahrlässigkeit
Strafbar ist eine Tat nur bei Vorsatz oder wenn das Gesetz Fahrlässigkeit ausdrücklich vorsieht.
§4 Versuch
Der Versuch liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung unmittelbar zur Tat ansetzt.
Er ist nur strafbar, wenn das Gesetz dies vorsieht.
§5 Schuldprinzip
Eine Strafe setzt Schuld voraus.
Wer ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt, ist nicht strafbar.
§6 Schuldunfähigkeit
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat:
- nicht einsichtsfähig ist oder
- nicht nach dieser Einsicht handeln kann
(insbesondere bei schweren psychischen Ausnahmen)
📌 Titel II – Straftaten gegen Personen
§100 Körperverletzung
Abs. 1 Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an ihrer Gesundheit schädigt, macht sich strafbar.
Abs. 2 Eine Körperverletzung liegt insbesondere vor, wenn eine Person:
- durch Schläge, Tritte oder sonstige körperliche Gewalt verletzt wird,
- durch den Einsatz von Waffen oder gefährlichen Gegenständen verletzt wird,
- durch chemische Stoffe, Feuer oder vergleichbare Mittel geschädigt wird oder
- in anderer Weise eine nicht unerhebliche Gesundheitsschädigung erleidet.
Abs. 3 Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn:
- eine Waffe oder ein gefährlicher Gegenstand verwendet wird,
- mehrere Täter gemeinschaftlich handeln,
- das Opfer erheblich verletzt wird,
- die Tat gegen einen Amtsträger während der Dienstausübung begangen wird oder
- die Tat lebensgefährdend ist.
Abs. 4 Der Versuch ist strafbar.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §100.
§101 Tötungsdelikte
Abs. 1 Wer einen Menschen tötet, wird wegen Totschlags oder Mordes bestraft.
Abs. 2 Mord liegt insbesondere vor bei:
- Heimtücke
- niedrigen Beweggründen
- besonderer Grausamkeit
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §101.
§102 Freiheitsberaubung
Wer eine Person ihrer Freiheit beraubt, wird bestraft.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §102.
§103 Bedrohung
Wer eine Person ernsthaft bedroht, macht sich strafbar.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §103.
📌 Titel III – Straftaten gegen Eigentum
§200 Diebstahl
Wer eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, wird bestraft.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §200.
§201 Raub
Wer einen Diebstahl unter Gewalt oder Drohung begeht, wird höher bestraft.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §201.
§202 Sachbeschädigung
Wer fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört, macht sich strafbar.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §202.
§203 Einbruch
Das unerlaubte Eindringen in fremde Gebäude mit Diebstahlsabsicht ist strafbar.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §203.
§204 Urkundenfälschung
Abs. 1 Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, macht sich strafbar.
Abs. 2 Als Urkunden im Sinne dieses Gesetzes gelten insbesondere:
- Führerscheine,
- Personalausweise und Identitätsnachweise,
- Waffenlizenzen,
- Dienstausweise,
- Dienstmarken,
- Gerichtsbeschlüsse,
- Durchsuchungs- und Haftbefehle,
- behördliche Genehmigungen,
- Fahrzeugpapiere,
- sonstige behördliche oder gerichtliche Dokumente.
Abs. 3 Der Versuch ist strafbar.
Abs. 4 Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn die Urkundenfälschung zur Begehung weiterer Straftaten, zur Täuschung staatlicher Behörden oder zur Erlangung hoheitlicher Befugnisse verwendet wird.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §204.
📌 Titel IV – Straftaten gegen den Staat
§300 Widerstand gegen Staatsgewalt
Abs. 1 – Grundtatbestand
Wer polizeiliche oder sonstige rechtmäßige Maßnahmen von Behörden, Einsatzkräften oder Amtsträgern aktiv behindert, erschwert oder vereitelt, macht sich strafbar.
Abs. 2 – Formen des Widerstands
Ein Widerstand liegt insbesondere vor, wenn eine Person:
- sich einer rechtmäßigen Kontrolle durch aktives Wegdrücken, Festhalten oder Blockieren entzieht
- sich einer Festnahme durch Flucht ohne gezielte Gefährdung anderer entzieht
- körperliche Kraft einsetzt, um polizeiliche Maßnahmen zu verhindern
- Fahrzeuge oder Gegenstände benutzt, um Maßnahmen zu blockieren oder zu behindern
- sich trotz klarer Anordnung einer rechtmäßigen Maßnahme nicht fügt
Abs. 3 – Abgrenzung zum tätlichen Angriff
Von §300 abzugrenzen sind insbesondere:
- §301 (tätlicher Angriff) → jede Form körperlicher Gewalt gegen Einsatzkräfte
- einfache verbale Weigerung ohne aktive Behinderung (nicht strafbar)
Abs. 4 – Qualifizierter Widerstand (schwerer Fall)
Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn:
- der Widerstand unter Einsatz eines Fahrzeugs erfolgt
- mehrere Personen gemeinschaftlich handeln
- Waffen oder gefährliche Gegenstände eingesetzt werden
- dadurch Einsatzkräfte oder Dritte konkret gefährdet werden
- der Widerstand zur Befreiung einer festgenommenen Person dient
Abs. 5 – Verhältnis zu anderen Delikten
Weitergehende Straftatbestände, insbesondere:
- §100 Körperverletzung
- §301 tätlicher Angriff
- §401 Waffenmissbrauch bleiben unberührt und gehen im Zweifel vor.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §300.
§301 Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
Abs. 1 Wer einen Amtsträger oder eine Einsatzkraft während oder aufgrund der rechtmäßigen Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit tätlich angreift oder körperlich verletzt, macht sich strafbar.
Abs. 2 Als geschützte Personen gelten insbesondere Angehörige:
- der Jackson County State Police,
- des Federal Bureau of Investigation (FBI),
- der Drug Enforcement Administration (DEA),
- des Department of Justice (DoJ),
- des United States Marshals Service,
- der Jackson County Fire & Rescue,
- der Justizvollzugsanstalten sowie
- sonstige Amtsträger und Einsatzkräfte im öffentlichen Dienst.
Abs. 3 Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn:
- eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug eingesetzt wird,
- mehrere Täter gemeinschaftlich handeln,
- der Angriff zu einer schweren Verletzung oder zum Tod führt oder
- der Angriff der Befreiung eines Festgenommenen oder Gefangenen dient.
Abs. 4 Der Versuch ist strafbar.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §301.
§302 Amtsanmaßung
Wer sich unbefugt als Beamter ausgibt oder hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, wird bestraft.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §302.
§303 Korruption
Korruption ist jede missbräuchliche Nutzung einer Amtsstellung zum Vorteil oder Nachteil Dritter.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §303.
§304 Staatsgefährdung
Abs. 1 Handlungen, die die öffentliche Ordnung oder staatliche Strukturen erheblich gefährden, sind strafbar.
Abs. 2 Eine Staatsgefährdung liegt insbesondere vor bei:
- bewaffneten Angriffen auf staatliche Einrichtungen,
- versuchten Umstürzen staatlicher Organe,
- Sabotage kritischer Infrastruktur,
- terroristischen Handlungen,
- Angriffen auf die öffentliche Sicherheit von erheblicher Bedeutung.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §304.
§304a Verfolgung Unschuldiger
Wer eine Person wissentlich zu Unrecht strafrechtlich verfolgt oder belastet, macht sich strafbar.
§305 Bruch einer behördlichen Versiegelung
Abs. 1 Wer eine rechtmäßig angeordnete behördliche Versiegelung beschädigt, entfernt oder unbefugt ein versiegeltes Gebäude oder einen versiegelten Bereich betritt, wird nach Maßgabe dieses Gesetzbuches bestraft.
Abs. 2 Gleiches gilt für denjenigen, der einer anderen Person den unbefugten Zutritt ermöglicht oder die Versiegelung sonst vereitelt.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §305.
§306 Missbrauch und Entwendung staatlichen Eigentums
Abs. 1 Wer staatliches Eigentum unbefugt entwendet, unterschlägt, beschädigt, zerstört oder missbräuchlich verwendet, macht sich strafbar.
Abs. 2 Als staatliches Eigentum gelten insbesondere:
- Dienstwaffen,
- Munition,
- Uniformen,
- Dienstausweise,
- Funkgeräte,
- Einsatzfahrzeuge,
- Einsatz- und Spezialausrüstung,
- Beweismittel,
- sonstige Ausrüstungsgegenstände staatlicher Behörden.
Abs. 3 Ebenso macht sich strafbar, wer staatliches Eigentum unbefugt an Dritte weitergibt, überlässt oder zugänglich macht.
Abs. 4 Der Versuch ist strafbar.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §306.
§307 Unbefugter Besitz staatlicher Ausrüstung
Abs. 1 Wer ohne behördliche Berechtigung staatliche Ausrüstung besitzt, führt oder verwendet, macht sich strafbar.
Abs. 2 Dies gilt insbesondere für:
- Polizei- oder Behördenuniformen,
- Dienstausweise,
- Dienstmarken,
- Funktechnik,
- Einsatzfahrzeuge,
- behördliche Spezialausrüstung.
Abs. 3 Ausgenommen sind Fälle, in denen der Besitz durch Gesetz, behördliche Genehmigung oder die geltenden Serverregeln ausdrücklich erlaubt ist.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §307.
§308 Missbrauch von Behördenkennzeichen
Abs. 1 Wer unbefugt Kennzeichen, Logos, Uniformen oder Bezeichnungen staatlicher Behörden nutzt, um hoheitliches Handeln vorzutäuschen oder sich einen Vorteil zu verschaffen, macht sich strafbar.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §308.
§309 Unerlaubter Eingriff in geschützte Natur- und Artenschutzgebiete
Abs. 1 Wer geschützte Natur- oder Artenschutzgebiete unbefugt betritt, befährt, beschädigt oder dort geschützte Tiere oder deren Lebensräume beeinträchtigt, macht sich strafbar.
Abs. 2 Dies gilt insbesondere für:
- Schutzgebiete der Meeresschildkröten,
- behördlich ausgewiesene Naturschutzgebiete,
Abs. 3 Der Versuch ist strafbar.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §309.
📌 Titel V – Waffen- und Gefährdungsdelikte
§400 Illegale Waffenbesitz
Abs. 1 Wer eine Waffe oder Munition besitzt, führt, erwirbt, herstellt, überlässt oder mit sich führt, ohne hierzu nach dem Waffengesetz berechtigt zu sein, macht sich strafbar.
Abs. 2 Ebenso macht sich strafbar, wer verbotene Waffen oder verbotene Munition besitzt, führt, herstellt, erwirbt oder weitergibt.
Abs. 3 Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn:
- mehrere Waffen unerlaubt besessen werden,
- vollautomatische oder besonders gefährliche Waffen betroffen sind,
- die Waffen zur Begehung weiterer Straftaten bestimmt sind oder
- die Waffen an nicht berechtigte Personen weitergegeben werden.
Abs. 4 Der Versuch ist strafbar.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §400.
§401 Waffenmissbrauch
Abs. 1 Wer eine Waffe oder einen sonstigen gefährlichen Gegenstand rechtswidrig verwendet oder einsetzt, macht sich strafbar.
Abs. 2 Ein Waffenmissbrauch liegt insbesondere vor, wenn eine Waffe:
- ohne rechtfertigenden Grund gezogen oder vorgezeigt wird,
- zur Bedrohung oder Einschüchterung anderer Personen eingesetzt wird,
- außerhalb gesetzlich zulässiger Notwehr- oder Nothilfesituationen verwendet wird,
- leichtfertig oder fahrlässig benutzt wird und dadurch andere gefährdet werden oder
- entgegen gesetzlicher Vorschriften abgefeuert oder eingesetzt wird.
Abs. 3 Der Versuch ist strafbar.
Abs. 4 Weitergehende Straftatbestände, insbesondere Körperverletzung, Tötungsdelikte oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, bleiben unberührt.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §401.
§402 Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
Abs. 1 Wer durch sein Verhalten eine konkrete Gefahr für Leben, Gesundheit oder erhebliche Sachwerte der Allgemeinheit oder einzelner Personen verursacht, macht sich strafbar.
Abs. 2 – Konkrete Gefährdung liegt insbesondere vor, wenn:
mindestens einer der folgenden Fälle gegeben ist:
- Einsatz von Schusswaffen, Sprengstoffen oder vergleichbaren gefährlichen Mitteln
- Herbeiführung einer unmittelbaren Lebensgefahr für eine oder mehrere Personen
- vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln im Straßenverkehr mit erheblicher Unfall- oder Todesgefahr
- Auslösung von Bränden, Explosionen oder vergleichbaren Gefahrenlagen
- erhebliche Störung von Rettungs-, Polizei- oder Feuerwehrmaßnahmen
- gezielte Gefährdung von öffentlichen Einrichtungen oder kritischer Infrastruktur
Abs. 3 – Besonders schwerer Fall
Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn:
- die Gefährdung eine Mehrzahl von Personen betrifft
- tatsächlich Verletzungen oder Todesfolgen eintreten
- die Tat mit terroristischem, organisierter oder bandenmäßiger Absicht begangen wird
- oder der Täter wiederholt gleichartige Gefährdungen begeht
Abs. 4 – Abgrenzung
Von dieser Vorschrift unberührt bleiben speziellere Straftatbestände, insbesondere:
- Körperverletzungsdelikte (§100 ff.)
- Tötungsdelikte (§101)
- Waffen- und Explosionsdelikte (§400 ff.)
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §402.
§403 Unerlaubter Besitz gefährlicher Stoffe
Abs. 1 Wer ohne behördliche Genehmigung gefährliche Stoffe besitzt, lagert, transportiert oder verwendet, macht sich strafbar.
Abs. 2 Als gefährliche Stoffe gelten insbesondere:
- angereichertes Uran
- chemische Kampfstoffe
- biologische Gefahrstoffe
- Sprengstoffvorprodukte
- sonstige Stoffe, deren Besitz oder Verwendung gesetzlich verboten oder genehmigungspflichtig ist
Abs. 3 Der Besitz ist nicht strafbar, sofern eine gültige behördliche Genehmigung vorliegt.
Abs. 4 Der Versuch ist strafbar.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §403.
§404 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen
Abs. 1 Wer radioaktive Stoffe unbefugt freisetzt, verarbeitet, transportiert oder verwendet und dadurch Menschen oder die Umwelt gefährdet, macht sich strafbar.
Abs. 2 Der bloße Besitz radioaktiver Stoffe ist nicht strafbar, sofern dieser nach geltendem Recht oder Serverregelungen zulässig ist.
Abs. 3 Der Versuch ist strafbar.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §404.
📌 Titel VI – Betäubungsmittel und Verbotene Stoffe
§500 Betäubungsmittel – Begriffsbestimmung
Abs. 1 – Legale Betäubungsmittel
Als legale Betäubungsmittel gelten:
- Alkohol
- Koffein
- Nikotin
Cannabis ist ausschließlich mit ärztlicher Bescheinigung und in geringer Menge erlaubt.
Abs. 2 – Illegale Betäubungsmittel
Als illegale Betäubungsmittel gelten insbesondere:
- Kokain
- Heroin
- Cannabis (ohne medizinische Erlaubnis)
- Magic Mushrooms
Weitere vom Staat verbotene Substanzen können durch Gesetz ergänzt werden.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §500.
§501 Besitz illegaler Substanzen
Abs. 1 – Grundtatbestand
Der Besitz von Betäubungsmitteln ohne behördliche Erlaubnis ist strafbar.
Abs. 2 – Mengenstaffelung (zur Einordnung der Schwere)
Die Strafzumessung richtet sich nach der Menge:
- 🟢 Geringe Menge → Eigenkonsum (Ordnungs- bis Minderschwere Straftat)
- 🟡 Normale Menge → Regelstrafrahmen
- 🔴 Große Menge → Indiz für Handel / schwere Straftat
- ⚫ Sehr große Menge → gewerbsmäßiger Handel / organisierte Kriminalität
- 🟢 Geringe Menge → bis zu 100 Einheiten
- 🟡 Normale Menge → 101 zu 200 Einheiten
- 🔴 Große Menge → 201 zu 300 Einheiten
- ⚫ Sehr große Menge → ab 301 Einheiten
👉 Die konkrete Einstufung erfolgt durch Polizei/DoJ nach Ermittlung.
Abs. 3 – Qualifizierter Besitz (schwerer Fall)
Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn:
- mehrere Substanzen gleichzeitig geführt werden
- Waffen im Zusammenhang mit Drogenbesitz mitgeführt werden
- der Besitz in der Nähe von Schulen, Behörden oder öffentlichen Einrichtungen erfolgt
- der Täter bereits einschlägig vorbestraft ist
- eine größere Menge eindeutig zum Weiterverkauf bestimmt ist
Abs. 4 – Versuch & Vorbereitung
Der Versuch ist strafbar, sofern gesetzlich vorgesehen.
Vorbereitungshandlungen sind strafbar, wenn sie eindeutig auf Handel oder Vertrieb gerichtet sind.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §501.
§502 Handel mit Betäubungsmitteln
Abs. 1 – Grundtatbestand
Wer Betäubungsmittel herstellt, verkauft, liefert, verteilt oder in sonstiger Weise in den Verkehr bringt, macht sich strafbar.
Abs. 2 – Abstufung des Handels
- 🟢 Gelegenheitsverkauf (Einzelfall / geringe Menge)
- 🟡 Regelmäßiger Handel
- 🔴 Gewerbsmäßiger Handel
- ⚫ Organisierte Drogenkriminalität (Bandenstruktur)
Abs. 3 – Besonders schwerer Fall
Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn:
- der Handel mit Waffen verbunden ist
- Minderjährige beteiligt sind
- große oder sehr große Mengen umgesetzt werden
- der Handel aus einer organisierten Struktur heraus erfolgt
- Gewalt oder Einschüchterung eingesetzt wird
Abs. 4 – Versuch
Der Versuch ist strafbar.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §502.
§503 Strafrahmen Betäubungsmittel
🟢 Abs. 1 – Minderschwere Fälle (Eigenkonsum)
Gilt bei:
- geringer Menge
- reinem Besitz ohne Hinweise auf Handel
🟡 Abs. 2 – Normale Fälle (Besitz / Konsum / einfache Verstöße)
Gilt bei:
- normaler Menge
- mehrfacher Besitz ohne Handel
- erstmaliger Verstoß
🔴 Abs. 3 – Schwere Fälle (Handelsverdacht / große Menge)
Gilt bei:
- große Menge (§501 Abs. 2 🔴)
- Vorbereitung oder Indizien für Verkauf
- mehrere Substanzen kombiniert
⚫ Abs. 4 – Besonders schwere Fälle (organisierte Kriminalität)
Gilt bei:
- sehr große Menge
- gewerbsmäßiger Handel
- Bandenstruktur
- Waffenbezug oder Gewalt
🧠 Abs. 5 – Strafzumessung im Einzelfall
Die konkrete Strafe wird angepasst nach:
- Vorstrafen
- Kooperationsverhalten
- Geständnis
- Gefährdung der Allgemeinheit
- Nähe zu Schulen/Behörden
- Gewaltanwendung
§504 StGB – Unerlaubter Eingriff in geschützte Naturgüter
Abs.1 Wer geschützte Naturgüter im Sinne des Umwelt- und Naturschutzrechts vorsätzlich beschädigt, zerstört, entnimmt oder in sonstiger Weise unbefugt beeinträchtigt, macht sich strafbar.
Abs.2 Als geschützte Naturgüter gelten insbesondere:
- geschützte Tierarten und deren Lebensräume
- geschützte Pflanzenarten
- Naturschutzgebiete und Sperrzonen
- staatlich geschützte Ressourcen und Ökosysteme
Abs.3 Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn:
- erhebliche Umweltschäden verursacht werden
- geschützte Arten gefährdet werden
- großflächige Zerstörungen erfolgen
Abs.4 Der Versuch ist strafbar.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §504.
§505 Unerlaubter Besitz gefährlicher Stoffe
Abs. 1 Wer gefährliche Stoffe ohne die erforderliche behördliche Genehmigung besitzt, herstellt, erwirbt, transportiert, lagert oder verwendet, macht sich strafbar.
Abs. 2 Gefährliche Stoffe im Sinne dieses Gesetzes sind insbesondere:
- angereichertes Uran,
- waffenfähiges oder hochangereichertes radioaktives Material,
- chemische Kampfstoffe,
- biologische Gefahrstoffe,
- Sprengstoffvorprodukte,
- sonstige Stoffe, deren Besitz oder Umgang gesetzlich verboten oder genehmigungspflichtig ist.
Abs. 3 Nicht strafbar ist der Besitz oder Transport gefährlicher Stoffe, wenn dieser
- aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis,
- einer behördlichen Genehmigung oder
- im Rahmen einer rechtmäßigen dienstlichen Tätigkeit erfolgt.
Abs. 4 Der Versuch ist strafbar.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §505.
§506 Unerlaubter Umgang mit Artefakten
Abs. 1 Wer geschützte Artefakte, historische Gegenstände oder vergleichbare Kulturgüter unbefugt besitzt, entwendet, verkauft, schmuggelt oder zerstört, macht sich strafbar.
Abs. 2 Als Artefakte gelten insbesondere:
- historische Fundstücke,
- archäologische Gegenstände,
- Museumsobjekte,
- staatlich geschützte Kulturgüter,
- sonstige nach den Serverregelungen geschützte Gegenstände.
Abs. 3 Der Versuch ist strafbar.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §506.
§507 Unerlaubter Handel mit gefährlichen Stoffen
Abs. 1 Wer gefährliche Stoffe nach §504 herstellt, verkauft, erwirbt, schmuggelt oder an Dritte weitergibt, macht sich strafbar.
Abs. 2 Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn:
- erhebliche Mengen betroffen sind,
- die Stoffe für Straftaten bestimmt sind,
- hierdurch eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit entsteht.
Abs. 3 Der Versuch ist strafbar.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §507.
📌 Titel VII – Verkehrsdelikte
§600 Gefährdung im Straßenverkehr
Wer den Straßenverkehr erheblich gefährdet, macht sich strafbar.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §600.
§601 Trunkenheit im Verkehr
Fahren unter Einfluss berauschender Mittel ist strafbar.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §601.
§602 Flucht vor Polizei
Abs. 1 Wer sich einer rechtmäßigen Anhaltung, Kontrolle oder Festnahme durch Flucht oder aktiven Widerstand entzieht, macht sich strafbar.
Abs. 2 Erfolgt die Flucht unter Gefährdung anderer Personen oder unter Einsatz eines Fahrzeugs, kann die Strafe erhöht werden.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §602.
§603 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges Verhalten erheblich beeinträchtigt, macht sich strafbar.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §605.
§604 Illegale Straßenrennen
Die Durchführung oder Teilnahme an nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen ist strafbar.
Sanktionsverweis: Das anzuwendende Strafmaß richtet sich nach dem Jackson County Code – Straf- und Bußgeldkatalog (SBUK), §604.
📌 Titel VIII – Allgemeine Strafvorschriften
§900 Versuch und Vorbereitung
Abs. 1 – Versuch einer Straftat
Der Versuch einer Straftat ist strafbar, wenn das jeweilige Gesetz dies ausdrücklich bestimmt.
Ein Versuch liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung unmittelbar zur Tat ansetzt, diese jedoch nicht vollendet.
Abs. 2 – Abgrenzung zur Vorbereitung
Vorbereitungshandlungen sind grundsätzlich nicht strafbar, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.
Abs. 3 – Strafbare Vorbereitung
Vorbereitung ist nur strafbar, wenn sie ausdrücklich in diesem Gesetz vorgesehen ist oder wenn sie sich auf besonders schwere Straftaten bezieht, insbesondere:
- Beschaffung oder Lagerung von Waffen zur Begehung eines Verbrechens (z. B. Raub, Totschlag, Terror)
- Auskundschaften oder Ausspähen von Tatorten zur Vorbereitung schwerer Straftaten
- Herstellung oder Beschaffung von Einbruchswerkzeug in Verbindung mit konkreter Tatplanung
- Planung oder Organisation gemeinschaftlicher Straftaten (z. B. Bandenkriminalität)
Abs. 4 – Abgrenzung zur straflosen Vorbereitung
Nicht strafbar sind insbesondere:
- allgemeine Überlegungen oder Absichten
- bloße Gespräche ohne konkrete Tatausführung
- Besitz von Gegenständen ohne erkennbaren Tatbezug
- abstrakte Planung ohne konkrete Umsetzungsschritte
§901 Beihilfe und Anstiftung
Wer eine Straftat unterstützt oder veranlasst, wird wie der Täter bestraft.
§902 Strafmilderung
Strafen können gemildert werden bei:
- freiwilligem Rücktritt
- Kooperation mit Behörden
- Geständnis
§903 Strafschärfung
Strafen werden erhöht bei:
- Wiederholungstaten
- besonders schweren Fällen
- Gewaltanwendung
📌 Titel IX – Strafrahmen
§950 Grundsätze der Strafzumessung
Die Strafe richtet sich nach:
- Schwere der Tat
- Schuld des Täters
- Auswirkungen auf Opfer
- Vorstrafen
- Tatort und Tatzeit
- Gefährdungsgrad
- öffentliche Wirkung der Tat
- Einsatz von Waffen oder Gewalt
- Missbrauch von Amtsstellung
§951 Strafarten
Abs. 1 – Grundsatz der Strafarten
Als Strafarten können im Rahmen dieses Gesetzbuches verhängt werden:
- Geldstrafe
- Freiheitsstrafe
- Einziehung von Gegenständen
- Berufsverbote im RP-Kontext
Abs. 2 – Berufsverbot (Definition)
Ein Berufsverbot ist das zeitweise oder dauerhafte Verbot, bestimmte berufliche oder staatliche Tätigkeiten auszuüben, insbesondere:
- Tätigkeit als Beamter oder Einsatzkraft
- Tätigkeit in sicherheitsrelevanten Bereichen (Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug)
- Führungs- oder Leitungsfunktionen im öffentlichen Dienst
Abs. 3 – Zuständigkeit
Berufsverbote dürfen nur verhängt werden durch:
- das zuständige Gericht (Hauptfall)
- die Staatsanwaltschaft im Rahmen von Anklage- und Urteilsvorschlägen
- oder ausdrücklich befugte Justizorgane nach diesem Gesetz oder anderen gesetzlichen Bestimmungen des Jackson County Code
Abs. 4 – Dauer des Berufsverbots
Ein Berufsverbot kann verhängt werden als:
- ⏱ zeitlich befristet (z. B. 7 Tage bis X Monate RP-Zeit)
- ♾ dauerhaft, wenn besondere Schwere der Tat vorliegt
Abs. 5 – Voraussetzungen
Ein Berufsverbot kann insbesondere verhängt werden bei:
- Missbrauch einer Amtsstellung
- schweren Gewalt- oder Amtsdelikten
- Korruption (§302)
- schwerem Vertrauensbruch gegenüber staatlichen Institutionen
- Wiederholung vergleichbarer Straftaten
Abs. 6 – Verhältnis zu anderen Strafen
Das Berufsverbot kann:
- zusätzlich zur Freiheitsstrafe verhängt werden
- oder als eigenständige Maßnahme im Rahmen milderer Fälle angewendet werden
📌 Titel X – Schlussbestimmungen
§990 Verhältnis zu anderen Gesetzen
Dieses Gesetz bildet die Grundlage aller strafrechtlichen Bewertungen im Jackson County Code.
§991 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung in Kraft.