📘 Jackson County Code (JCC)
Buch I – Verfassung des Staates Jackson County
Präambel
In dem Bestreben, Ordnung, Sicherheit und Gerechtigkeit im Staat Jackson County zu gewährleisten, gibt sich das Volk diese Verfassung.
Sie bildet die Grundlage allen staatlichen Handelns, schützt die Rechte der Bürger und regelt die Organisation der staatlichen Gewalt.
Titel I – Grundprinzipien des Staates
§1 Staatsform
Abs. 1 Jackson County ist ein demokratisch organisierter Bundesstaat innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika.
Abs. 2 Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus.
Abs. 3 Die Ausübung der Staatsgewalt erfolgt durch Wahlen, Volksentscheide sowie durch staatliche Organe.
§2 Rechtsstaatlichkeit
Abs. 1 Die Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung sind an Verfassung und Gesetz gebunden.
Abs. 2 Willkürliche staatliche Maßnahmen sind unzulässig.
§3 Gewaltenteilung
Abs. 1 Die Staatsgewalt gliedert sich in:
- Legislative (Gesetzgebung)
- Exekutive (Verwaltung und Vollzug)
- Judikative (Rechtsprechung)
Abs. 2 Die drei Gewalten sind voneinander unabhängig und üben ihre Aufgaben eigenverantwortlich im Rahmen der Verfassung und der Gesetze aus.
Abs. 3 Sie kontrollieren sich im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten gegenseitig. Eine Vermischung der Gewalten ist nur zulässig, soweit diese Verfassung oder ein Gesetz dies ausdrücklich vorsieht.
Titel II – Grundrechte
§4 Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
§5 Gleichbehandlung
Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich zu behandeln.
Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Vermögen oder Zugehörigkeit zu Organisationen ist untersagt.
§6 Freiheit der Person
Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Eingriffe sind nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig.
§7 Meinungsfreiheit
Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu äußern.
Dieses Recht findet seine Grenzen in den allgemeinen Gesetzen und den Rechten anderer.
§8 Eigentum
Eigentum wird gewährleistet.
Enteignungen sind nur auf gesetzlicher Grundlage und gegen angemessene Entschädigung zulässig.
§9 Rechtsschutz
Jede Person hat Anspruch auf rechtliches Gehör und gerichtlichen Schutz gegen staatliche Maßnahmen.
Titel III – Staatsorgane
§10 Legislative
Die Legislative ist für die Gesetzgebung des Staates zuständig.
Sie erlässt, ändert und hebt Gesetze auf.
§11 Exekutive
Abs. 1 Die Exekutive vollzieht die Gesetze und gewährleistet die öffentliche Sicherheit, Ordnung sowie die ordnungsgemäße Verwaltung des Staates.
Abs. 2 Zur Exekutive gehören insbesondere:
- die Jackson County State Police (JCSP) einschließlich ihrer Spezialeinheiten,
- das Department of Justice (DoJ),
- das Federal Bureau of Investigation (FBI),
- die Drug Enforcement Agency (DEA),
- der United States Marshals Service (USMS),
- sowie weitere durch Gesetz errichtete Behörden und öffentliche Einrichtungen.
Abs. 3Die Zuständigkeiten der einzelnen Behörden bestimmen sich nach den Gesetzen des Jackson County Code (JCC).
§12 Judikative
Die Judikative ist unabhängig und ausschließlich an Gesetz und Verfassung gebunden.
Sie entscheidet über:
- Strafsachen
- Verwaltungsstreitigkeiten
- Verfassungsfragen
Titel IV – Staatsorganisation
§13 Behördenstruktur
Der Staat Jackson County organisiert seine Verwaltung durch eigenständige Behörden mit klar definierten Zuständigkeiten.
§14 Hoheitliche Aufgaben
Hoheitliche Aufgaben dürfen ausschließlich durch staatlich legitimierte Organe ausgeübt werden.
§15 Amtsträger
Amtsträger sind verpflichtet, ihre Aufgaben unparteiisch, gesetzestreu und im Interesse der Allgemeinheit auszuführen.
Titel V – Gesetzgebung
§16 Gesetzesrang
Abs. 1 Die Verfassung des Staates Jackson County ist das oberste Gesetz des Staates. Alle staatlichen Organe sind an sie gebunden.
Abs. 2 Die Gesetze des Jackson County Code (JCC) dürfen dieser Verfassung nicht widersprechen und sind im Einklang mit ihr auszulegen.
Abs. 3 Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und behördeninterne Dienstvorschriften müssen den Gesetzen des Jackson County Code sowie dieser Verfassung entsprechen.
§17 Gesetzesänderung
Die Verfassung kann nur durch ein qualifiziertes Verfahren geändert werden, das die Zustimmung der zuständigen Staatsorgane erfordert.
Titel VI – Schlussbestimmungen
§18 Inkrafttreten
Diese Verfassung tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
§19 Vorrang der Verfassung
Abs. 1 Die Verfassung ist die oberste Rechtsnorm des Staates Jackson County.
Abs. 2 Alle Gesetze des Jackson County Code (JCC), Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und behördeninternen Dienstvorschriften sind im Einklang mit dieser Verfassung anzuwenden.
Abs. 3 Soweit Vorschriften dieser Verfassung widersprechen, gehen die Bestimmungen der Verfassung vor.
§20 Auslegung
Abs. 1 Diese Verfassung ist im Sinne der Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Grundordnung des Staates Jackson County auszulegen.
Abs. 2 Bei Auslegungszweifeln sind die Grundrechte sowie die Systematik des Jackson County Code (JCC) zu berücksichtigen.